In der Schweiz sind Frauen und Männer gesetzlich gleichgestellt – aber das ist erst seit 1981 in der Bundesverfassung verankert. Seit 1996 gilt das Gleichstellungsgesetz. Es soll sicherstellen, dass niemand aufgrund des Geschlechts diskriminiert wird
Viele Frauen erfahren nicht nur aufgrund ihres Geschlechts Diskriminierung, sondern sind von Mehrfachdiskriminierung betroffen. So erlebt eine schwarze Arbeitnehmerin oder jemand vom LGBTIQ-Spektrum nicht denselben Sexismus wie weisse oder heterosexuelle Kolleginnen. Sexismus kombiniert mit anderen Diskriminierungen wie Rassismus oder LGBTIQ-Phobie prekarisiert die Arbeit dieser Menschen. Das heisst, dass ihre Löhne tiefer sind und sie schlechtere Arbeitsbedingungen haben.
Der Arbeitsplatz ist der Ort, an dem es schwierig ist, der Diskriminierung auszuweichen.
Die Frauen erleben nicht nur Diskriminierung, sondern erfahren auch sexualisierte Gewalt am Arbeitsplatz: jede dritte Frau und jeder zehnte Mann erlebt sexuelle Belästigung im Erwerbsleben.
Die Unia wehrt sich entschieden gegen jede Form von Belästigung und fordert konkrete Massnahmen.
Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz
Am 8. März, dem Internationalen Frauenkampftag und am 14. Juni, dem Tag des Frauenstreiks, ging die Unia zusammen mit den Frauen auf die Strasse.
Gemeinsam verteidigen wir die Rechte der Frauen. Das sind unsere Forderungen: