Die stärkste Gewerkschaft der Schweiz

Viele Menschen auf einem Platz

Die Unia vertritt die Interessen aller Arbeitnehmenden der Privatwirtschaft, berät ihre Mitglieder, bietet ihnen Rechtsschutz und weitere Dienstleistungen. Sie zählt knapp 180'000 Mitglieder. Zudem führt die Unia die grösste Arbeitslosenkasse der Schweiz.

Die Unia organisiert die Arbeitnehmenden der Sektoren Industrie, Gewerbe, Bau und private Dienstleistungen. Knapp 180'000 Mitglieder schliessen sich in der Unia zusammen. Sie sind in 13 Regionen mit 26 Sektionen und rund 100 lokale Sekretariate gegliedert.

Politisch aktiv

Die Unia ist auch politisch aktiv und setzt sich ein für eine soziale und gerechte Gesellschaft. Sie engagiert sich für Lohngleichheit und Chancengleichheit und kämpft gegen Angriffe auf das Arbeitsgesetz und Lohndumping, um nur einige Themen zu nennen. Ihre Ziele erreicht sie, indem sie Volksinitiativen und Referenden lanciert sowie Demonstrationen und andere politische Aktionen organisiert.

Motivierte Unia-Mitglieder engagieren sich in den Interessengruppen Unia Jugend, Unia Frauen, Unia Rentner/innen und Unia Migration. Dort setzen sie sich für ihre Interessen, Anliegen und Rechte ein. Andere Mitglieder werden Vertrauensleute – unser Bindeglied zu den Arbeitnehmenden in den Betrieben. Sie vernetzen sich an den Unia Forte- und anderen gewerkschaftlichen Treffen mit Gleichgesinnten und können so mehr bewegen.

Erfahren Sie näheres über unser Leitbild, unsere Organisation und die Mitglieder der Geschäftsleitung.

Die Unia ist Mitglied des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB).

Arbeitslosenkasse

Die unabhängig organisierte Unia Arbeitslosenkasse verfügt schweizweit über 65 Zahlstellen. Sie zahlt jährlich über eine Milliarde Franken an Arbeitslosengeldern aus.

Gute Gesamtarbeitsverträge für Arbeitnehmende

Die Unia hat rund 250 Gesamtarbeitsverträge (GAV) abgeschlossen, von denen 1,3 Millionen Beschäftigte profitieren. Ein GAV ist ein Vertrag zwischen Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden oder Arbeitgebern. Er regelt die Arbeitsbedingungen und legt Mindeststandards fest, wie Mindestlöhne, 13. Monatslohn, Ferien, bezahlte Absenzen, Kündigungsfristen, Elternurlaub und weitere Bestimmungen, die das Arbeitsverhältnis regeln.