Hast du einen neuen Namen, bist du umgezogen oder hast du die Stelle gewechselt? Teile uns deine neuen Personalien mit.
Um sicher zu sein, dass es sich um dich handelt, sind die mit einem Stern (*) markierten Felder Pflicht. Den Rest fülle passend zu deiner Situation aus und gib uns deine alten und neuen Angaben an.
Ob Berufsbeiträge, Leistungsanspruch oder der Wechsel von einer anderen Gewerkschaft zur Unia. In unseren FAQ bekommst du Antworten.
Nein, das bist du nicht. Du bezahlst damit einen Beitrag für Vollzugs- und Weiterbildungskosten, der benutzt wird für die Umsetzung und die Kontrolle des GAV. Diesen Beitrag bezahlen alle Arbeitnehmende, die dem GAV unterstellt sind und ebenso die Arbeitgeber.
Da dein Arbeitgeber nicht weiss, ob du Mitglied bist oder nicht, erstattet die die Unia einen Teil des Berufsbeitrages zurück. Je nach GAV ist der Ablauf und die Höhe der Rückerstattung hierfür unterschiedlich. Dein Regionalsekretariat informiert dich gerne darüber, wie du vorgehen musst.
Nein, das musst du nicht. Deine Mitgliedschaft bei der Gewerkschaft geht deinen Arbeitgeber nichts an und er darf von dir auch keine Erklärung verlangen, wenn du nicht Mitglied bist oder eines werden willst.
Das ist in der Vereinigungsfreiheit festgehalten, Schweizer Bundesverfassung, Artikel 23.
Als Mitglied hast du Anspruch auf Leistungen, sofern du der Unia seit mindestens drei Monaten angehörst und keine Beitragsausstände von mehr als drei Monaten aufweist. Auch die Rechtsschutzversicherung tritt nach drei Monaten in Kraft.
Wenn du aus einer schweizerischen Gewerkschaftsorganisation, die dem Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB) angehört, übertreten möchtest, werden die früheren Mitgliedsjahre voll angerechnet. Die Anrechnung früherer Mitgliedsjahre wird auch bei Übertritten aus ausländischen Arbeitnehmerorganisationen gewährt, sofern diese Organisation Mitglied einer internationalen Vereinigung ist, welcher die Unia ebenfalls angehört.
Mitglieder, die sich aktiv am gewerkschaftlichen Leben beteiligen, wirken und bestimmen mit. Die Unia bezieht Vertrauensleute in die Meinungsbildung und Entscheidungen mit ein. Das machen Vertrauensleute:
Du kannst jeweils per 31. Dezember austreten. Sende dazu deine Kündigung bis spätestens 30. Juni (Poststempel) per eingeschriebenen Brief an dein regionales Sekretariat.
Detaillierte Informationen zu deinen Rechten und Pflichten findest du in den Statuten der Unia und im Reglement zu den Beiträgen und Leistungen.