Neuer Gesamtarbeitsvertrag schützt Schreiner:innen gegen Lohndumping
Dank dem Einsatz der Schreiner:innen konnte Unia mit den Schreinermeistern einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) abschliessen. Der Kampf der Schreiner:innen hat sich gelohnt. Mit dem neuen GAV kommt wieder Stabilität in die Branche.
Schutz vor Lohndumping
Der neue GAV gilt ab Januar 2022 und beendet den vertragslosen Zustand.
Endlich sind die Arbeitsbedingungen in der Schreinerbranche wieder geschützt. Der GAV bringt Rechtssicherheit.
Die Vertragsparteien wollen den GAV so schnell wie möglich allgemeinverbindlich erklären. Der GAV schafft gleich lange Spiesse für alle Betriebe. So bekämpft er Lohndumping effektiv.
Gute Arbeitsbedingungen
Der neue GAV bringt eine Reihe von Verbesserungen mit sich:
- 10 Tage Vaterschaftsurlaub mit 100 Prozent Lohn
- Faire Abzüge für die Krankentaggeldversicherung
- 1 Prozent höhere Mindestlöhne
Was war passiert?
Ende 2020 hatte sich Unia mit dem Arbeitgeberverband VSSM auf einen neuen GAV und ein Vorruhestandsmodell (VRM) geeinigt. Die Unia-Mitglieder haben diesem Paket zugestimmt. Nicht so die Schreinermeister: Sie haben ihr Wort gebrochen und das Paket abgelehnt.
Da der alte GAV anschliessend auslief, hatte die Branche ab Anfang 2021 keine verbindlichen Arbeitsbedingungen mehr. Dank dem neuen GAV sind die Arbeitsbedingungen der Schreiner:innen ab Januar 2022 nun wieder geschützt.
Warum braucht es einen Gesamtarbeitsvertrag?
Die Schreinerbranche braucht einen Gesamtarbeitsvertrag (GAV,) damit die Spiesse für alle Betriebe gleich lang sind. Egal, ob ein Schweizer oder ein ausländischer Betrieb: Alle müssen die Schweizer Löhne einhalten. Das gewährleistet nur ein GAV. Fällt dieser Lohnschutz weg, können fiese Chefs deutlich billigere Offerten machen und auf dem Buckel ihrer Angestellten die Preise drücken. Das will niemand.
Ein guter GAV entlastet auch die Betriebe. Er sichert viele administrative Belange und vereinfacht der Personalabteilung die Arbeit.