Pensionskassengelder

Bezug der Pensionskassengelder

Seit 2007 gelten für EU-Länder sowie Norwegen, Island und Liechtenstein neue Bestimmungen für den Bezug der Pensionskassengelder. Dies aufgrund der BVG-Revision und der Einführung der Bilateralen Verträge.

Barauszahlung möglich?

Ja, bei Pensionierung oder Frühpensionierung ist die Barauszahlung weiterhin möglich, sofern dies im Reglement Ihrer Pensionskasse vorgesehen ist.

Kann ich das Geld vorbeziehen?

Für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum dürfen Versicherte bis zum 50. Altersjahr einen Betrag bis zur Höhe der Freizügigkeitsleistung beziehen. Wer das 50. Altersjahr überschritten hat, darf höchstens die Freizügigkeitsleistung, auf die er im 50. Altersjahr Anspruch gehabt hätte, beziehen oder die Hälfte der Freizügigkeitsleistung im Zeitpunkt des Bezuges. Dies gilt auch für den Erwerb von selbstbewohntem Wohneigentum im Ausland.

Mehr Informationen finden Sie in der Broschüre «Pensionskassengelder» oder auf Ihrem Unia Sekretariat.