Für das Maler- und Gipsergewerbe gibt es mehrere Gesamtarbeitsverträge (GAV). Einer der grössten ist der GAV Maler- und Gipsergewerbe für die Deutschschweiz, den Kanton Jura, den Berner Jura und die Maler:innen im Tessin.
Auf den 1. April 2023 sind die Löhne für alle, die dem GAV Maler- und Gipsergewerbe unterstellt sind, erneut um 50 Franken pro Monat gestiegen. Auch die Mindestlöhne sind gestiegen.
Lohnkategorie
Franken/Monat
In der Romandie sind die Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes dem GAV Ausbaugewerbe Westschweiz unterstellt. Auch für den deutschsprachigen Teil des Kantons Wallis gelten die Bestimmungen des GAV Ausbaugewerbe Westschweiz. Im Tessin und in der Stadt Zürich haben die Gipser:innen einen separaten GAV.
Der GAV für des Maler- und Gipsergewerbe bestimmt und schützt die Arbeitsbedingungen für über 15‘500 Maler:innen und Gipser:innen. Ziel der Unia ist, gemeinsam mit den Mitgliedern die Arbeitsbedingungen in der Maler- und Gipserbranche stetig zu verbessern.
Die Stärke der Unia, das sind die Mitglieder. Ohne Mitglieder kein GAV. Kämpfe mit uns für einen starken GAV! Auf die Unia kannst du bauen!
Maler:innen und Gipser:innen haben in ihren GAV klare Regeln für die Teilzeitarbeit. Berufsleben, Familie und Privatleben werden so besser planbar. Und als Teilzeit getarnte Arbeit auf Abruf ist nicht mehr möglich.
Arbeitet jemand weniger als 80 Prozent, dann werden die üblichen Arbeitstage bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Zudem gibt es im Maler- und Gipsergewerbe eine Tageshöchstarbeitszeit von 9,6 Stunden, damit auch Teilzeitarbeiter:innen und Stundenlöhner:innen Zuschläge bei Überzeit erhalten. Früher gab es nur eine Wochenhöchstarbeitszeit. Damit hatten Arbeitnehmende in Teilzeit oder im Stundenlohn keine Chance auf Zuschläge bei Überzeit. Das Maler- und Gipsergewerbe ist die erste Branche auf dem Bau, die geregelte Teilzeitarbeit möglich macht.
Dank ihres GAV können sich Maler:innen und Gipser:innen frühzeitig pensionieren lassen. Ihr Vorruhestandsmodell (VRM) sieht vor, dass sie ab 60 Jahre flexibel in Rente gehen können. Dabei haben sie die Wahl: ab 60 Jahre entweder ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren. Oder sie wählen einen vollständige Frühpensionierung ab 63 Jahren.
Durch VRM finanziert wird eine Übergangsrente von rund 70 Prozent bis zum ordentlichen Pensionsalter sowie Beiträge an die 2. Säule. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden hälftig mit je 0,85 Lohnprozenten finanziert.
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmenden, die mindestens 15 Jahre in einem Maler- bzw. Gipserbetrieb gearbeitet haben, davon die letzten sieben Jahre vor der Frühpensionierung ununterbrochen. Bis zu 2 Jahren Arbeitslosigkeit werden aber angerechnet.
Die Arbeitnehmenden müssen ein halbes Jahr vor Beginn der Frühpension einen Antrag an die Stiftung VRM stellen. Die zuständige Unia-Sektion hilft dabei gerne. Mehr Infos findest du unter: www.vrm-malergipser.ch