Die Uhren-Arbeiter:innen haben bessere Arbeitsbedingungen, als es das Gesetz vorschreibt. Grund dafür ist der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) der Uhren- und Mikrotechnikindustrie, den die Unia ausgehandelt hat.

Uhren- und Mikrotechnikindustrie

In der Uhren- und Mikrotechnikindustrie werden die Löhne automatisch an die Teuerung angepasst. Das haben die Gewerkschaftsmitglieder aus der Branche gemeinsam mit der Gewerkschaft erreicht.

Lohnerhöhungen 2026

Ab 1. Januar 2026 sind die Löhne gestiegen:

  • + 10 Franken pro Monat für Löhne bis 4766 Franken
  • + 0,2% für Löhne zwischen 4766 und 7150 Franken
  • + 14 Franken pro Monat für Löhne über 7150 Franken

Alternativ kann der Arbeitgeber eine Erhöhung um 12 Franken pro Monat für die gesamte Belegschaft festlegen.

Der Gesamtarbeitsvertrag 2024–2029

Der aktuell geltende Gesamtarbeitsvertrag der Uhren- und Mikrotechnikindustrie ist im Juli 2024 in Kraft getreten. Er enthält diverse Verbesserungen, die von der Unia ausgehandelt wurden, basierend auf Forderungen, welche die Gewerkschaftsmitglieder beschlossen hatten. 

Der neue GAV der Uhrenindustrie ist weiterhin führend und

  • beinhaltet eine Verlängerung des Mutterschafts- (von 17 auf 19 Wochen) und des Vaterschaftsurlaubs (3 Wochen), eine Erhöhung des Arbeitgeberbeitrags an die Krankenkassenprämien (195 Franken) und eine Aufwertung der AHV-Überbrückungsrente als Lösung für eine frühzeitige Pensionierung (30'000 Franken).
  • enthält weitere Verbesserungen bei der Begrenzung der Temporärarbeit, bei der Lohngleichheit und der freiwilligen Teilzeitarbeit.
  • verbessert den Kündigungsschutz der Arbeitnehmenden über 55 Jahre.
  • stärkt die Sozialpartnerschaft, indem er einen besseren Schutz der Gewerkschaftsdelegierten bietet und eine grosszügigere Freistellung für die Teilnahme des Personals an Gewerkschaftsversammlungen gewährt.

Die wichtigsten Neuerungen

Mit dem neuen GAV wurde der Arbeitgeberanteil an den Krankenkassenprämien von 175 auf 195 Franken pro Monat erhöht. Das ist eine willkommene Erhöhung, um dem Druck der steigenden Krankenkassenprämien auf das Haushaltsbudget der Arbeiter:innen zu begegnen.

Der Arbeit fernbleiben, um kranke Angehörige zu pflegen, ist kein Luxus, sondern ein Recht! Im GAV 2024 (Art. 23.1.2) ist der Grundsatz festgelegt. 

Aber Achtung: Ausser wenn es sich um die eigenen Kinder handelt, gibt es eine Beschränkung von 3 Tagen pro Fall und 10 Tagen pro Jahr. Wenn Sie mit solchen Abwesenheiten Probleme haben, wenden Sie sich an das Unia-Sekretariat in Ihrer Region.

Arbeiten Sie temporär? Wir setzen uns auch für Ihre Rechte ein und machen Druck gegen die Ausbreitung der Temporärarbeit. Unter dem neuen GAV muss jeder Arbeitgeber, der Temporärarbeitende länger als 24 Monate beschäftigen will, ihnen zwingend einen unbefristeten Vertrag anbieten.

Der neue GAV legt fest, dass Unternehmen es ihren Angestellten nicht verbieten dürfen, über ihren Lohn zu sprechen. Brechen wir also das Schweigen und sprechen wir unter Kolleg:innen über die Löhne! 

Sie haben das Recht, den Wert Ihrer Arbeit zu kennen. Ein gerechter Lohn beginnt mit Transparenz. Lassen Sie uns gemeinsam die Diskriminierungen anprangern und für einen würdigen Lohn und Lohngleichheit kämpfen!

«Prevhor», was ist das?

Unia-Mitglieder, die in einem Unternehmen arbeiten, das dem GAV Uhrenindustrie unterstellt ist, erhalten jedes Jahr ein Anteilszertifikat der Stiftung Prevhor. Bei Erreichen des Rentenalters werden diese Anteile als Kapital ausbezahlt.

Ein Beispiel: 

Paul hat von 2011 bis 2026 15 Jahre lang in der Uhrenindustrie gearbeitet. Wenn er jetzt in Rente geht, erhält er 14'070 Franken. 

Hätte er seine Laufbahn ganz in der Uhrenindustrie absolviert, wären es über 79'000 Franken.

Prevhor finanziert auch kostenlose Kurse für Unia-Mitglieder: Englisch, Informatik, Qualitätskontrolle, Montage, Aufsetzen/Einschalen, Polieren … Erkundigen Sie sich beim Unia-Sekretariat in Ihrer Region!

Werden Sie jetzt Unia-Mitglied – um Ihre Rechte zu verteidigen und solidarisch einen modernen und sozialen GAV für die Uhrenindustrie zu unterstützen.

Gewerkschaftliche Tradition in der Uhrenindustrie

Arbeitszeit, Ferien, Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub oder Mindestlohn: Das sind nur einige der Bereiche, in denen der GAV den Beschäftigten Vorteile bringt. Den GAV der Uhrenindustrie gibt es seit 1937 – es ist der älteste nationale GAV der Schweiz. 

Bei jeder Erneuerung dieses GAV wurde dafür gesorgt, dass die Uhrenarbeiter:innen überdurchschnittlich gute Arbeitsbedingungen erhalten. Das ist nur möglich dank einer starken Gewerkschaft, die in allen Uhrenregionen vertreten ist.

Geschichte des GAV

1937: Einführung von 6 Ferientagen pro Jahr im ersten Uhren-GAV
1957: Beschränkung der Arbeitszeit auf 46 Stunden pro Woche
1987: Schrittweise Einführung eines 13. Monatslohns
1991: Erster Frauenstreik, von Uhrmacherinnen initiiert
1991: 14 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 100% Lohnfortzahlung
2002: Einführung eines Frühpensionierungs-Modells mit einer Überbrückungsrente
2012: Erhöhung des Arbeitgeberanteils an die Krankenversicherung auf 160 Franken
2024: 19 Wochen Mutterschaftsurlaub und 3 Wochen Vaterschaftsurlaub dank des aktuell geltenden GAV

Haben Sie Fragen? Oder möchten Sie wissen, welche Vorteile Sie als Unia-Mitglied haben? Schreiben Sie uns, wir melden uns bei Ihnen.