Ja zur Vierviertel-Demokratie
Ein Viertel der Schweizer Bevölkerung hat keinen Schweizer Pass. Sie auch nicht? Ändern Sie das, denn als Schweizer:in haben Sie mehr Teilhabe-Rechte und Aufenthaltsschutz. Erfahren Sie, wie bei der Einbürgerung vorgehen.
Seit 2018 gilt ein verschärftes und selektiveres Bürgerrechtsgesetz. Das müssen Sie bei Ihrer Einbürgerung beachten.
Je nach Kanton und Gemeinde gelten unterschiedliche Bedingungen. Entsprechend der kantonalen Regelung müssen Sie das Einbürgerungsgesuch entweder bei der Gemeinde oder beim Kanton einreichen. Auch die Dauer des Verfahrens ist kantonal sehr unterschiedlich. Es lohnt sich, das Gesuch frühzeitig einzureichen. Auf der Website der Schweizer Behörden ch.ch finden Sie Informationen, welche Anforderungen wo gelten. Zudem erfahren Sie, an welche Stelle Sie sich für Informationen wenden können oder wo Sie Ihr Einbürgerungsgesuch einreichen müssen.
Generell unterscheidet man zwischen ordentlichen und der erleichterten Einbürgerung. Von der erleichterten Einbürgerung kann Gebrauch machen:
Sind Sie in die Schweiz migriert? Stellen Sie ein Einbürgerungsgesuch und nehmen Sie dadurch Ihre vollen politischen Rechte in Anspruch. Seit dem 1. Januar 2018 gilt ein verschärftes und selektiveres Bürgerrechtsgesetz. Das hat sich geändert:
Seit dem 15. Februar 2018 können sich junge Ausländer:innen der 3. Generation erleichtert einbürgern lassen. Kinder und junge Erwachsene, deren Grosseltern in die Schweiz eingewandert sind, gehören zu uns: Sie spielen mit uns im Fussballclub, gehen mit uns in den Kindergarten und in die Schule. Sie sind gebürtige Aargauer:innen, Berner:innen, Walliser:innen und Zürcher:innen – nur ohne Schweizer Pass. Mit der erleichterten Einbürgerung für die dritte Generation tragen wir dieser gelebten Realität endlich Rechnung. Interessierte erhalten das Gesuchsformular per E-Mail beim Staatssekretariat für Migration oder bei der zuständigen Behörde am Wohnort.
Rund 2000 Kinder und Jugendliche könnten pro Jahr erleichtert eingebürgert werden. Sie müssen einen Antrag stellen und diese Kriterien erfüllen:
Wer die gleichen Pflichten hat wie alle anderen, soll auch die gleichen Rechte haben wie sie. Doch das Schweizer Recht macht aus Migrant:innen Menschen zweiter Klasse. Auch wenn sie schon lange in der Schweiz leben oder hier geboren und aufgewachsen sind. Faktisch sind sie Schweizer:innen ohne Schweizer Pass und deshalb ohne volle politische Rechte. In den letzten Jahren hat sich auch ihre rechtliche Lage verschlechtert. Verschärfte Gesetze verstärken die Unsicherheit der Migrant:innen. Durch die «Ausschaffungsinitiative» wurde das Bundesgesetz über die Ausländerinnen und Ausländer restriktiver. Ein Beispiel: Auch nach 15 Jahren Aufenthalt in der Schweiz kann einer Person die Niederlassung entzogen oder zurückgestuft werden, nur weil sie Sozialhilfe bezieht.
Eine Gesellschaft, die einen Viertel der Bevölkerung von demokratischen Prozessen ausschliesst, ist unfair. Menschen ohne Schweizer Pass nehmen jeden Tag an der Gesellschaft, Kultur und Wirtschaft teil. Das Bürgerrecht umfasst das Stimm- und Wahlrecht und garantiert die Aufenthaltssicherheit, schützt vor Ausweisung und ermöglicht Reise- und Bewegungsfreiheit. Dies unabhängig von Aufenthaltsstatus oder Sozialhilfebezug. Nur durch die Staatsbürgerschaft ist politische Gleichheit gewährleistet.