Sexuelle Belästigung im Gastgewerbe
Blöde Witze und Kommentare, unerwünschte Berührungen, dumme Anmache? Das ist gesetzlich verboten: Der Arbeitsplatz ist eine belästigungsfreie Zone, dafür muss der Chef sorgen. Kleb den Sexisten eine.
Die Unia und die Frauen setzen sich gemeinsam für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz ein. In einer Unia-Umfrage im Gastgewerbe gab fast die Hälfte der Teilnehmer:innen an, bereits Mobbing und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erlebt zu haben. Besonders schlimm: Über drei Viertel der Betroffenen erfuhren vom Chef keine Hilfe.
Das Gleichstellungsgesetz verbietet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz eindeutig. Die «Würde von Frauen und Männern» darf am Arbeitsplatz nicht verletzt werden. Verboten sind unter anderem «Drohungen, das Versprechen von Vorteilen, das Auferlegen von Zwang und das Ausüben von Druck zum Erlangen eines Entgegenkommens sexueller Art». Zudem verbietet das Gesetz Diskriminierungen, zum Beispiel wegen des Geschlechts oder wegen einer Schwangerschaft.
Sexuelle Belästigung hat nichts mit Flirten zu tun, sondern es geht um Macht und Missbrauch.
Und sexuelle Belästigung kennt viele Formen:
All das ist sexuelle Belästigung oder sexualisierte Gewalt.
Wenn du unsicher bist, ob ein Spruch über dein Aussehen oder eine beiläufige Berührung sexuelle Belästigung waren: Frage dich selbst, ob dieses Verhalten okay war für dich. Wenn der Kommentar unerwünscht und eine Anspielung auf dein Geschlecht war, dann war es sexuelle Belästigung.
90 Prozent der belästigten Personen sind Frauen. Die Belästiger sind meistens Männer: Es können Kunden, aber auch Kollegen im Betrieb oder Chefs sein. Belästigung muss man von niemandem hinnehmen.
Sexuelle Belästigung, Diskriminierung und Gewalt am Arbeitsplatz trifft viele und dennoch fühlen sich Betroffene oft allein und wissen nicht, wie sie sich wehren. Zwei Dinge sind wichtig: Such dir Verbündete, etwa Kolleg:innen, oder Unterstützung bei Stellen ausserhalb, wie der Unia, und nimm deine Vorgesetzten in die Pflicht.
Dein Arbeitgeber hat dir gegenüber eine Fürsorgepflicht. Er muss dafür sorgen, dass du in Ruhe arbeiten kannst. Laut Gesetz muss er dich vor Belästigung, Mobbing und sexualisierter Gewalt schützen und im Betrieb klar machen, dass sexuelle Belästigung nicht geduldet wird. Zudem muss es im Betrieb eine Ansprechperson geben, an die du dich wenden kannst. Lassen dich Vorgesetzte bei Übergriffen und Belästigungen im Stich oder werden sie gar selbst übergriffig, machen sie sich strafbar.
Wenn du belästigt oder gemobbt wirst, suche dir Verbündete. Sprich mit Kolleg:innen, wende dich an die Vertrauensperson in deinem Betrieb. Du kannst dich auch an das Unia-Sekretariat in deiner Region wenden. Unsere Rechtsberater:innen beraten dich und unterstützen dich gern.
Hast du beobachtet, dass eine Kolleg:in belästigt wird? Schreib auf, was du gesehen hast, mit Datum und Uhrzeit. Schlage deiner Kollegin vor, sie zum Gespräch mit dem Chef zu begleiten oder biete ihr an, mit ihr zur Unia zu gehen. Lass die Betroffene spüren, dass sie nicht allein ist.