Gleiche Rechte, Respekt und Schutz für LGBTIQ
Lesben, Schwule, Bisexuelle, Trans, Intergeschlechtliche und queere Menschen (LGBTIQ) sind in der Schweiz Homophobie und Transphobie ausgesetzt. Neben der gesellschaftlichen Stigmatisierung sind sie auch rechtlich gegenüber heterosexuellen Menschen benachteiligt. Die Unia engagiert sich dafür, dass LGBTIQ-Menschen die Rechte und den Schutz erhalten, die ihnen zustehen.
Menschen sind Menschen – und Menschen lieben Menschen. Das wäre eine wünschenswerte Einstellung der Gesellschaft gegenüber allen. Die Grenzen zwischen den Geschlechtern sind fliessend. Manche fühlen sich nicht (ausschliesslich) als Frau oder Mann. Gleichgeschlechtliche Paare haben Familien, manche möchten heiraten, andere nicht. Jede Person hat das Recht, nach dem Lebensmodell zu leben, das sie selber wählt.
Die Unia ist Mitglied bei trans welcome, dem Portal für Transmenschen am Arbeitsplatz und hat sich aktiv für ein «Ja zum Schutz vor Hass» am 9. Februar 2020 eingesetzt. Die deutliche Annahme der Strafnorm bezeugt den klaren Willen, auf die sexuelle Orientierung gestützte Diskriminierungen zu verhindern. Das ein wichtiger Schritt zur tatsächlichen Rechtsgleichheit, auf den noch andere folgen müssen, insbesondere in der Arbeitswelt.
Homophobie und Transphobie sind weit verbreitet
Tatsache ist, das homosexuelle, bisexuelle und Transmenschen häufig Hass ausgesetzt sind und diskriminiert werden. Sie werden in den Sozialen Medien und im Alltag beleidigt, in der Gesellschaft ausgegrenzt. Auf der ganzen Welt und leider auch in der Schweiz erleben Menschen Homo- und Transphobie.
Besonders betroffen macht der Fakt, dass das Suizidrisiko bei jugendlichen Schwulen und Lesben etwa drei Mal, bei Transgender sogar sechs Mal so hoch ist, wie bei heterosexuellen Jugendlichen. Das hat ein Bericht aus 35 Studien aus zehn Ländern ergeben.
Was bedeutet LGBT und LGBTIQ?
LGBT kommt aus dem Englischen und ist eine Abkürzung für Lesbian, Gay, Bisexual und Trans, also Lesben, Schwule, Bisexuelle und Trans. LGBTIQ schliesst auch intergeschlechtliche und queere Menschen mit ein. Die Akronyme vereinen verschiedene Kategorien sexueller Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten. Hinter den Buchstaben stehen aber Menschen; Menschen, die ihre persönlichen Geschichten haben.
LGBTIQ-Menschen in der Schweiz brauchen bedingungslose rechtliche Gleichstellung und Schutz – auf allen Ebenen. Also, in der Arbeitswelt und im Privaten. Dafür setzen wir uns ein.
Gleichstellung in Gesamtarbeitsverträgen
- Mitarbeitende dürfen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität weder diskriminiert noch benachteiligt werden. Das gilt insbesondere bei Fragen der Anstellung, Entlöhnung, Beförderung und Entlassung.
- Die Unternehmen sorgen dafür, dass sich ihre Mitarbeitenden untereinander respektieren und akzeptieren.
- Es gilt, die Persönlichkeit der Mitarbeitenden zu schützen. Sexuelle, sexistische und andere Belästigungen am Arbeitsplatz dürfen nicht sein. Die Unternehmen treffen geeignete Massnahmen und halten sie in einem Reglement fest.
LGBTIQ auch materiell gleichstellen und schützen
- Menschen in eingetragenen Partnerschaften sind heterosexuellen Ehepaaren in sämtlichen GAV-Ansprüchen gleichzustellen. Dies gilt insbesondere für bezahlte Urlaube im Krankheits- oder Todesfall, Abwesenheiten aus familiären Gründen und Leistungen bei Berufsunfall/Berufskrankheit.
- Lebenspartnerschaften von LGBTIQ sind in allen Belangen den heterosexuellen Konkubinats-Paaren gleichzustellen. Dies gilt insbesondere für Sozialzulagen und Pensionskassenansprüche (die Gewerkschaften achten auf entsprechende PK-Reglemente) sowie bei Elternurlaub. Wir setzen uns ein für 38 Wochen Elternurlaub (Modell der eidgenössischen Kommission für Frauenfragen).
- Transpersonen sind heute besonders stark von – ideeller und materieller – Diskriminierung am Arbeitsplatz betroffen und benötigen daher besonderen Schutz. Vonnöten sind insbesondere ein verstärkter Kündigungsschutz nach einem Coming-out sowie Freistellungen für eine Transition (Geschlechtsanpassung).
- Im Rahmen betrieblicher Krankenkassen oder betrieblicher Taggeldregelungen dürfen keine diskriminierenden Einschränkungen wie Vorbehalte für HIV-Kranke oder bei geschlechtsangleichenden Operationen von Trans- und zwischengeschlechtlichen Menschen gemacht werden.