
Bist du einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) unterstellt, wird dir unter Umständen ein Berufsbeitrag vom Lohn abgezogen. Als Unia-Mitglied erhältst du einen grossen Teil dieses Beitrages zurück.
Berufsbeitrag: Erklärung und Rückerstattung
Erfahre, was ein Berufsbeitrag ist, wie du ihn erkennst und zurückfordern kannst.
Wird dir ein Berufsbeitrag abgezogen, kannst du den entsprechenden Beleg für deine Branche, den Lohnausweis und/oder die Lohnabrechnung(en) online einreichen.
Bist du unsicher, was du einreichen musst, kontaktiere dein Unia-Sekretariat.
Je nach Vertrag werden unterschiedliche Belege/Quitttungen für die Rückerstattung gefordert. Hier findest du eine Übersicht mit weiteren Informationen.
Ist deine Branche nicht erwähnt und du weisst nicht, was für einen Beleg du einreichen musst? Kontaktiere dein Unia-Sekretariat.