Frauen arbeiten häufig Teilzeit, weil das oft die einzige Möglichkeit ist, Beruf und Privatleben zu vereinbaren. Überzeit- und Überstundenregelungen dürfen für Frauen und Männer, die Teilzeit arbeiten, keine Benachteiligungen enthalten. Teilzeitarbeit muss eine diskriminierungsfreie berufliche Entwicklung ermöglichen.
Teilzeitarbeit ist jedoch oft mit prekären Arbeitsverhältnissen verbunden. Niedrige Löhne, befristete Verträge, unregelmässige Arbeitszeiten und niedrige Renten belasten viele Frauen.
Viele von ihnen würden gerne mehr arbeiten. Und: Ältere Frauen sind von dieser Mehrfachbelastung am stärksten betroffen.
Die Unia setzt sich in Gesamtarbeitsverträgen (GAV) und auf gesetzlicher Ebene für die vollständige Gleichstellung von Teilzeit- und Vollzeitarbeit ein.