Eine Schreinerin arbeitet an einer Holzsäge.

Bist du Schreiner oder Schreinerin?

Sägespäne, Harz und fein geschliffenes Holz lassen die Herzen der Schreiner:innen höherschlagen. Von der Freude am Beruf kann man nicht leben. Dafür ist die Unia da: Sie kämpft gemeinsam mit Schreiner:innen für faire Löhne und gute Arbeitszeiten.

Bessere Arbeitsbedingungen im Schreinergewerbe

Die Unia und die Schreiner:innen mussten für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kämpfen, denn die Arbeitgeber wollten die Sozialpartnerschaft künden und damit die Standards der Arbeitsbedingungen senken. Aber die Arbeitgeber haben die Rechnung ohne die Unia gemacht: Uns gelang es, den GAV nicht nur zu verteidigen, sondern sogar Verbesserungen zu erzielen.

Geltungsbereich

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt in der Deutschschweiz (ausser Berner Jura, FR, VS) und im Tessin.

 

Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick

1. bis 4. Erfahrungsjahr
Der Mindestlohn steigt bis zum 23. Geburtstag jährlich an.

Monatliche Mindestlöhne im ersten Erfahrungsjahr

  • Berufsarbeiter:in: 4422 Franken
  • Fachmonteur:in: 4677 Franken
  • Monteur:in: 4549 Franken*
  • Schreinerpraktiker:in Angelernte:r mit Weiterbildung: 3719 Franken**
  • Hilfsmonteur:in: 3756 Franken**
  • Hilfskraft: 3695 Franken**

* ab 20. Geburtstag
** ab 18. Geburtstag bis zum 20. Geburtstag

Montatliche Mindestlöhne ab dem 23. Geburtstag 

  • Berufsarbeiter:in: 5340 Franken
  • Fachmonteur:in: 5652 Franken
  • Monteur:in: 5495 Franken
  • Schreinerpraktiker:in Angelernte:r mit Weiterbildung: 4360 Franken
  • Hilfsmonteur:in: 4672 Franken
  • Hilfskraft: 4208 Franken

Alle Arbeitnehmenden profitieren von einem 13. Monatslohn.

  • Normalarbeitszeit: Im Durchschnitt 41,5 Stunden pro Woche (3645 Stunden pro Woche)
  • Höchstarbeitszeit: 45 Stunden pro Woche
  • Arbeitszeitsaldo: Maximal 120 Mehr- oder 65 Minusstunden können Ende Jahr auf das Folgejahr übertragen werden.
  • Überstunden: Mehr als 45 Stunden pro Woche oder mehr als 120 Mehrstunden Ende Jahr gelten als Überstunden und müssen innert von 6 Monaten kompensiert oder mit 25 Prozent Lohnzuschlag ausbezahlt werden.
  • Abendarbeit (20–23 Uhr): 25 Prozent Lohnzuschlag.
  • Nachtarbeit (23–6 oder 22–5 Uhr): 100 Prozent Lohnzuschlag.
  • Sonn- und Feiertage: 100 Prozent Lohnzuschlag.
  • Schichtarbeit: 2-Schichtbetrieb: 10 Prozent Lohnzuschlag. 3-Schichtbetrieb: 15 Prozent Lohnzuschlag

  • Ferien: Bis zum 20. und ab dem 50.Geburtstag: 28 Tage
  • Zwischen dem 20. und dem 50. Geburtstag: 23 Tage
  • Feiertage: Max. 9 bezahlte Feiertage pro Jahr.
  • Weiterbildung: 3 bezahlte Arbeitstage pro Jahr.

  • Bei Krankheit erhältst du 80 Prozent des Lohns ab dem 2. Tag während 720 Tagen bezahlt.
  • Bei Unfall erhältst du 80 Prozent des Lohns ab dem 1. Tag bezahlt.
  • Die Versicherungs-Prämie darf maximal 1,5 Prozent deines Lohns betragen.

Bei 100 Prozent Arbeitsunfähigkeit bist du vor einer Kündigung so lange geschützt, wie Taggelder bezahlt werden.

  • Lohnabzug pro Monat für Fachkräfte: 24 Franken
  • Lohnabzug pro Monat für Hilfskräfte: 19 Franken
  • Unia-Mitglieder können den Berufsbeitrag zurückfordern

Bist du Schreiner oder Schreinerin? Fragst du dich, ob mit deinen Arbeitsbedingungen alles stimmt?