Arbeitssicherheit, Schutzausrüstung, Schlechtwetter auf dem Bau und mehr: Dein Arbeitgeber ist für deine Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich. In unserem Ratgeber findest du wichtige Infos und Vorgaben dazu.
Bauarbeiter sind auf ihren Baustellen besonderen Gefahren ausgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet ist, für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Dazu gehört das Bereitstellen und Reinigen der persönlichen Schutzausrüstung sowie das Anpassen der Arbeitsorganisation an Witterungsbedingungen.
Der Arbeitgeber ist für den Schutz der Bauarbeiter auf den Baustellen verantwortlich. Dazu zählt auch die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmer, wie Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe S3, Regenschutz, Gehörschutz und Schutzbrille. So will es das Gesetz. Das gleiche gilt für die Arbeitskleidung mit Signalfunktion, Regen- und Winterbekleidung sowie für alle Bekleidungsstücke mit dem Firmenlogo. Der Arbeitgeber muss alle Schutzausrüstungen kostenlos zur Verfügung stellen.
Auch ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Schutzkleidung zu pflegen und zu reinigen. Doch viele Bauarbeiter müssen die Reinigung ihrer Kleidung bezahlen oder Sicherheitsschuhe selber kaufen. Ist das bei dir auch der Fall? Wende dich an dein Unia-Sekretariat, um dein Geld zurückzubekommen.
In der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sind die nötigen Massnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden auf Baustellen festgelegt. Sie wurde 2021 überarbeitet und bringt den Bauarbeitern wichtige Verbesserungen. Der Bundesrat hat die Verordnung im Juni 2021 verabschiedet, sie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.
Wichtigste Änderungen
Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Wenn lebenswichtige Regeln nicht eingehalten werden können, muss die Arbeit unterbrochen werden. Erst, wenn die Sicherheit wieder hergestellt ist, darf weitergearbeitet werden. Auch muss der Arbeitgeber die Arbeitsorganisation dem jeweiligen Wetter anpassen. Ab bestimmten Temperaturen und Windgeschwindigkeiten sind gemäss Gesetz Aufwärmpausen vorzusehen, die zur Arbeitszeit zählen. Zum Beispiel schreibt das Gesetz vor, dass ab –5 Grad Celsius alle 90 Minuten 15 Minuten Pause gemacht werden, auch bei Windstille.
Die immer heisser werdenden Tage im Sommer machen die Arbeit anstrengender und gefährlich. Der Arbeitgeber muss Wasser und Schutzmittel bereitstellen, Pausenstandorte im Kühlen organisieren und die Arbeitsorganisation den heissen Temperaturen anpassen. Auf der anderen Seite kann jeder Bauarbeiter einen Beitrag an die eigene Gesundheit leisten, indem er seine Haut schützt und genügend Wasser trinkt.
Arbeit bei Hitze ist gefährlich
Heisse Tage machen die Arbeit auf dem Bau noch anstrengender und gefährlicher. Spezieller Schutz ist wichtig:
Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Das heisst, er muss:
Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, um sicher arbeiten zu können, muss die Baustelle geschlossen werden. Werden diese Punkte nicht umgesetzt? Verlange Anpassungen beim Polier oder rufe dein Unia-Sekretariat an.
Allerdings tut jeder Bauarbeiter im Interesse der eigenen Gesundheit gut daran:
Rutschige Böden oder vereiste Gerüste erhöhen die Unfallgefahr. Der Landesmantelvertrag (LMV) legt fest, dass die Arbeit unterbrochen werden muss, wenn die Gesundheit der Bauarbeiter in Gefahr ist. Gerade bei sehr kalten Temperaturen im Winter steigt das Risiko.
Gemäss Landesmantelvertrag (LMV) muss es auf der Baustelle möglich sein:
Wo diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, hast du das Recht, dies einzufordern!
Der LMV sagt: «Bei Witterungsbedingungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden [...] (wie bei Regen, Schnee, Blitzschlag, grosser Kälte), sind Bauarbeiten im Freien zu unterbrechen.» Und: Die Bauarbeiter müssen mitreden können, wann die Arbeit – zum Schutz ihrer Gesundheit – eingestellt werden muss.
Wird deine Gesundheit oder die deiner Kollegen gefährdet? Werden Stunden falsch abgerechnet? Fehlt eine beheizte Pausenmöglichkeit?
Schlechtwetter ist ein Risiko der Firma und darf nicht auf die Bauarbeiter abgewälzt werden. Ausfallstunden müssen bezahlt oder entsprechend kompensiert werden: