Viele Frauen und Männer sind in der Schweiz von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsarbeit betroffen. Die Unia unterstützt die Opfer und fordert weitergehende Massnahmen zu ihrem Schutz.
In unserer Broschüre «Gewerkschaftliches Engagement gegen Menschenhandel» erfahren Sie die wichtigsten Informationen rund um das Thema.
Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft und Zwangsarbeit betreffen insbesondere das Baugewerbe, die Hauswirtschaft, die Pflege, das Reinigungsgewerbe, das Gastgewerbe, die Hotellerie, die persönlichen Dienstleistungen und die Landwirtschaft.
Die Täter werben Menschen an oder handeln mit ihnen, um sie bei der Arbeit auszubeuten. Sie drohen den Opfern mit Gewalt oder wenden andere Formen von physischem oder psychischem Zwang an: Betrug, Täuschung, fehlende oder unangemessene Bezahlung, Isolation oder Ausnützen einer schutzlosen Lage.
Entgegen aller Klischees tragen die Opfer von Menschenhandel und Zwangsarbeit in der Schweiz keine Handschellen und sind meistens auch nicht eingesperrt. Manchmal können die Opfer ihre Ausweispapiere oder auch ihre Telefone behalten.
Undurchsichtige Ketten von Subunternehmern, die Angst der Opfer, die Beteiligung des organisierten Verbrechens begünstigen diese Form der Ausbeutung. Dazu kommt der Mangel an Sensibilisierung und Ausbildung, an angemessenen Kontrollen und systematischer Strafverfolgung durch die Behörden.
Die Unia setzt sich ein, damit Menschenhandel konsequent bekämpft wird. Dazu gehört die Sensibilisierung, und der Schutz von Opfern, Zeug:innen und Gewerkschaftssekretär:innen.
Die Opfer des Menschenhandels werden von ihren Ausbeutern gezielt angeworben, in die Schweiz transportiert und hier untergebracht, um unter unzumutbaren Lebens-, Arbeits- und Lohnbedingungen zu arbeiten. Und die Opfer dieser Zwangsarbeit arbeiten gegen ihren Willen und unter Drohungen.
Die Indizien für Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft sind äusserst vielfältig. Dazu eine nicht abschliessende Liste mit Beispielen:
Es ist immer noch zu selten, dass diese Arbeiter:innen die Kraft finden, sich zu wehren. Oft halten die Ausbeuter sie in Abhängigkeit, etwa wenn sie überrissene Schulden abbezahlen müssen. Vielen wurden falsche Versprechen über ihren Job, die Arbeitsbedingungen und ihr Gehalt in der Schweiz gemacht.
Sie haben Angst, über ihre Situation zu sprechen oder Anzeige zu erstatten, da sie Repressalien fürchten und auch aus Misstrauen gegenüber den Behörden schweigen. Dass viele der Ausgebeuteten keine Papiere haben und von Ausschaffung bedroht sind, erschwert ihre Lage noch.
Die Unia ist regelmässig mit Menschenhandel, Zwangsarbeit und anderen schwerwiegenden Missbräuchen von Schutzbedürftigen am Arbeitsplatz konfrontiert. Betroffene oder Zeug:innen können sich an das nächstgelegene Unia-Sekretariat wenden.
Verschiedene Organisationen haben sich zur Schweizer Plattform gegen Menschenhandel zusammengeschlossen. Diese bietet Helplines für Betroffene an. Auch wenn Sie eine Situation beobachten, wo Sie Menschenhandel vermuten, können Sie sich an folgende Helplines wenden:
Um Menschenhandel und Zwangsarbeit zu bekämpfen, ist das Aufdecken von Fällen elementar. Es erfordert nicht nur eine effektive Ausbildung und das Engagement aller Beteiligten in der Arbeitswelt – in erster Linie der Arbeitnehmer:innen und Gewerkschafter:innen – sondern auch der Strafverfolgungsbehörden und weiterer staatlichen Stellen.
Die Angst muss die Seite wechseln. Alle Opfer von Menschenhandel müssen schnell, effizient und langfristig Zugang zu effektiver Beratung und Unterstützung haben. Eine doppelte Bestrafung, etwa durch Ausschaffung, darf nicht toleriert werden: Der Schutz der Arbeitnehmer:innen und die Achtung ihrer Menschenrechte müssen Vorrang vor dem Ausländerrecht haben.
Drehen wir die Rollen nicht um: Arbeitnehmer:innen, die Opfer von Menschenhandel zwecks Ausbeutung der Arbeitskraft sind, sind keine Straftäter:innen. Es sind die Ausbeuter, die sanktioniert werden müssen.