Ein junger Bodenleger erledigt einen Auftrag.

Kämpfe gegen Lohndumping!

Die Arbeitgeber haben zusammen mit der branchenfremden Arbeitnehmerorganisation Angestellte Schweiz einen Dumping-Gesamtarbeitsvertrag (GAV) verhandelt. Die Unia wehrt sich dagegen.

Es braucht faire Arbeitsbedingungen für Bodenleger:innen!

Im Ausbaugewerbe gibt es in der Bodenleger-Branche keinen schweizweit gültigen Gesamtarbeitsvertrag. Lohndumping ist darum an der Tagesordnung.

Nun haben die Arbeitgeber für einen grossen Teil der Schweiz einen Dumping-GAV mit einer branchenfremden Arbeitnehmerorganisation ohne Mitglieder abgeschlossen.

Und so sieht der Dumping-GAV des Arbeitgeberverbandes BodenSchweiz und von Angestellte Schweiz aus:

  • Die Mindestlöhne sind 15 Prozent tiefer als in vergleichbaren Branchen.
  • Regeln für Ferien, Krankentaggeld, Feiertage oder Zuschläge für Abend- und Samstagsarbeit fehlen komplett.
  • Es werden auch keine Zuschläge für Überstunden ausbezahlt, auch nicht die üblichen 25 Prozent. Dies wird im Text extra festgeschrieben.
  • Dieser Pseudo-GAV unterbietet die Lohn- und Anstellungsbedingungen im Ausbaugewerbe gut und gerne um 20 Prozent; er tritt die Interessen der Bodenleger:innen mit Füssen.

Für gute Löhne – gegen miese Tricks

Faire Arbeitsbedingungen im Bodenleger-Gewerbe sind bitter nötig, aber diese tiefen Mindestlöhne legalisieren das in der Branche verbreitete Lohndumping.

Gemeinsam mit der Unia kämpfen die Bodenleger:innen für einen fairen GAV mit anständigen Löhnen und Arbeitsbedingungen. Wehre dich gegen miese Tricks!

GAV für Bodenleger:innen mit besseren Löhnen und Arbeitsbedingungen

Dass es auch anders geht, zeigen die Kollegen und Kolleginnen in Baselstadt, im Tessin und in der Westschweiz: Sie haben seit langem einen fairen Gesamtarbeitsvertrag mit guten Löhnen und Arbeitsbedingungen.