Die Unia ist die starke Gewerkschaft im Coiffeurgewerbe. Sie verhandelt die Mindestlöhne und den Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Dieser regelt die Arbeitsbedingungen von rund 11'000 Coiffeusen und Coiffeuren sowie Barber:innen in der Schweiz.

Coiffeurgewerbe

Der neue GAV führt ein neues Lohnsystem ein, das die Mindestlöhne schneller ansteigen lässt – nun innerhalb von drei statt fünf Berufsjahren und bringt ab 2024 höhere Löhne und eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben mit sich. Zudem schafft er bessere Instrumente, um Scheinselbständigkeit, unlauteren Wettbewerb und Lohndumping zu bekämpfen.

Die Abzugsmöglichkeit nach der Lehre (EFZ) bei nichterreichen des monatlichen Umsatzes konnten halbiert, jedoch nicht abgeschafft werden. Die Unia und ihre Mitglieder kritisieren diese Praxis und bekämpfen sie weiterhin.

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Mehr als 50 Prozent der Arbeitgeber in Coiffeursalons halten sich nicht an die Vorgaben im Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Wie sieht es bei dir aus?

Höhere Löhne ab 2024

Die Löhne in der Branche steigen dank dem verbesserten GAV deutlich an.

  • 1. Berufsjahr: Basislohn CHF 4000; Jahreslohn CHF 48'000
  • 2. Berufsjahr: Basislohn CHF 4000; Jahreslohn CHF 48'000
  • 3. Berufsjahr und folgende: Basislohn CHF 4190; Jahreslohn CHF 50'280

Für das vierte und fünfte Berufsjahr sieht der GAV keine weiteren Basislohnstufen vor. Die Löhne für Berufsleute steigen bis 2027 um bis zu 14,36 Prozent.

  • 1. Berufsjahr: keine Bestimmung
  • 2. Berufsjahr: Basislohn CHF 3650; Jahreslohn CHF 43'800
  • 3. Berufsjahr und folgende: Basislohn CHF 4050, Jahreslohn CHF 48'600

 Für das vierte und fünfte Berufsjahr sieht der GAV keine weiteren Basislohnstufen vor. Die Mindestlöhne steigen bis 2027 um bis zu 16,67 Prozent.

  • 1. Berufsjahr: Basislohn CHF 3550; Jahreslohn CHF 42'600
  • 2. Berufsjahr: Basislohn CHF 3630; Jahreslohn CHF 43'560
  • 3. Berufsjahr und folgende: CHF 3950; Jahreslohn CHF 47'400

Für das vierte und fünfte Berufsjahr sieht der GAV keine weiteren Basislohnstufen vor. Die Mindestlöhne steigen bis 2027 um bis zu 15,28 Prozent.

Ferien

Die Ferientage, welche Angestellten im Coiffeurgewerbe minimal zustehen, sind nach Dienstjahren abgestuft.

Arbeitnehmer:in bis zum vollendenten 20. Altersjahr:27,5 Tage
Arbeitnehmer:in ab dem vollendeten 20. Altersjahr:22,5 Tage
Arbeitnehmer:in ab dem vollendeten 5. Tätigkeitsjahr
nach abgeschlossener Ausbildung im gleichen Betrieb:
27,5 Tage

Ein Schritt in die richtige Richtung – aber nicht genug!

Der Job der Coiffeusen und Coiffeure ist hart: Sie arbeiten den ganzen Tag stehend und hantieren mit gesundheitsschädigenden Substanzen. Dafür benötigen sie fundierte Kenntnisse – trotzdem sind die Löhne so tief, dass sie sich selbst kaum einen Haarschnitt leisten können.

An den immer längeren Arbeitstagen können sie häufig keine Pausen einlegen, sich ausruhen oder verpflegen. Die Coiffeusen und Coiffeure mögen ihren Beruf und sind stolz auf ihr Können. Trotzdem wechseln viele die Branche, denn der Lohn ist einfach zu knapp.

Bessere Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben

Dank der Unia haben Arbeitnehmende im Coiffeurgewerbe ab 2024 zweieinhalb Tage mehr Ferien. Zudem wurde der Vaterschaftsurlaub neu geregelt und dauert nun zwei Wochen und drei Tage bei vollem Lohn.

Trotz Fortschritten besteht weiter Handlungsbedarf

  • Die Mindestlöhne der erfahrenen Berufsleute sind im Vergleich zu anderen, vergleichbaren Branchen noch deutlich zu tief.
  • Coiffeusen und Coiffeure ärgern sich zu recht darüber , dass ihnen bei verfehltem Umsatz immer noch Teile des Lohns abgezogen werden können: Betriebe können jungen Berufsleuten in den ersten beiden Jahren nach der Lehre hohe Beträge vom Lohn abziehen, wenn diese das monatliche Umsatzziel von 9500 Franken verfehlen. Jedoch sind diese Beträge ab 2024 nur noch halb so hoch. Diese dürfen nur abgezogen werden, wenn dies vorab so vertraglich vereinbart wurde und im Gegenzug drei berufsspezifische Weiterbildungstage gewährt werden. Für uns ist klar: Diese Praxis wollen wir beenden!
  • Arbeitnehmende erhalten keine Entschädigung für das Anschaffen, Nutzen und Warten der Scheren.
  • Die Wochenenden bleiben auch unter dem neuen GAV ungeregelt und die Coiffeusen und Coiffeure haben immer noch keinen Anspruch auf ein arbeitsfreies Wochenende pro Monat. Die Unia wird sich weiter für fair geregelte Arbeitszeiten einsetzen.
  • Lernende können nach wie vor nicht auf den Schutz des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) zählen.

Du kannst etwas bewegen

Engagiere dich in deinem Betrieb, in deiner Region oder begleite die Verhandlungen, indem du am nationalen Branchenausschuss der Coiffeusen und Coiffeure teilnimmst. Dort kannst du die Ausrichtung des GAV mitbestimmen und dich für die Verhandlungsdelegation aufstellen lassen.

Für Rückfragen kontaktiere Igor Zoric, Branchenleiter Coiffure der Unia.

Ob Barber, Coiffeuse oder ungelernte Mitarbeitende – nur wenn wir gemeinsam für bessere Arbeitsbedingungen kämpfen, können wir etwas erreichen.