Streikrecht in der Schweiz
Der Streik ist ein legitimes Recht der Arbeiter/innen und Angestellten. Die Schweizerische Bundesverfassung (Artikel 28) garantiert dieses Recht ausdrücklich.
Auch das europäische und das internationale Recht (ILO-Konvention), welche in der Schweiz ebenfalls gelten, halten das Recht der Lohnabhängigen fest, zusammen mit ihren Gewerkschaften die Arbeit niederzulegen.
Streiken, um das Recht durchzusetzen
Zum Mittel des Streiks greifen auch in der Schweiz immer wieder Beschäftigte, wenn sie in Arbeitsfragen keinen anderen Ausweg mehr sehen. Die Mehrheit dieser Konflikte enden mit einem vollen oder teilweisen Erfolg. Zum Beispiel in Industriebetrieben, wenn Arbeitsplätze oder Löhne abgebaut werden. Auf dem Bau, wenn der Gesamtarbeitsvertrag gefährdet ist oder Lohndumping betrieben wird. Oder im Dienstleistungsbereich gegen Tieflöhne und schlechte Arbeitsbedingungen.
Unterstützung der Gewerkschaft
Die Unia hat viele Erfahrungen mit Streiks gesammelt. Die Gewerkschaftsekretär/innen der Unia unterstützen Belegschaften, die einen Arbeitskonflikt durchführen wollen, um ihre Interessen zu verteidigen.