Der Gesamtarbeitsvertrag der MEM-Industrie (GAV MEM) sieht vor, dass die Mindestlöhne jeweils auf Grundlage des Teuerungsindex im Oktober an die Preisentwicklung angepasst werden. Per 31. Oktober wies der Landesindex der Konsumentenpreise eine Teuerung von 3,0 Prozent aus, womit die Mindestlöhne per 1. Januar um diesen Prozentsatz angehoben werden.
Damit gelten in der MEM-Industrie ab 2023 folgende Mindestlöhne:
Derzeit werden die Beschäftigten von der hohen Teuerung, den steigenden Heizkosten und von explodierenden Krankenkassenprämien hart getroffen. Umso wichtiger sind Gesamtarbeitsverträge, welche einen Ausgleich der Teuerung vorsehen. Nur so kann ein Kaufkraftverlust der Arbeitnehmenden verhindert werden.
Die effektiven Löhne der einzelnen Beschäftigten werden in der MEM-Industrie in den einzelnen Unternehmen ausgehandelt, wobei die GAV-Mindestlöhne zwingend einzuhalten sind. Die Unia fordert für die betrieblichen Lohnverhandlungen einen Teuerungsausgleich auf allen Löhnen, sowie eine Reallohnerhöhung, die den Beschäftigten eine Verbesserung bringt.
Im GAV MEM gelten je nach Region unterschiedliche Mindestlöhne. Die Lohnregionen sind folgendermassen aufgeteilt: