Bauarbeiter in orangefarbener Schutzkleidung und Helmen arbeiten auf einer Baustelle.

Arbeitssicherheit, Schutzausrüstung, Schlechtwetter auf dem Bau und mehr: Dein Arbeitgeber ist für deine Sicherheit und den Gesundheitsschutz verantwortlich. In unserem Ratgeber findest du wichtige Infos und Vorgaben dazu.

Arbeitssicherheit auf dem Bau – dein Ratgeber

Bauarbeiter sind auf ihren Baustellen besonderen Gefahren ausgesetzt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, für ihre Sicherheit und Gesundheit zu sorgen. Dazu gehört das Bereitstellen und Reinigen der persönlichen Schutzausrüstung sowie das Anpassen der Arbeitsorganisation an die Witterungsbedingungen.

Schutzausrüstung

Der Arbeitgeber ist für den Schutz der Bauarbeiter auf den Baustellen verantwortlich. Dazu zählt auch die persönliche Schutzausrüstung der Arbeitnehmenden, wie Helm, Handschuhe, Sicherheitsschuhe S3, Regenschutz, Gehörschutz und Schutzbrille. So will es das Gesetz. Das gleiche gilt für die Arbeitskleidung mit Signalfunktion, Regen- und Winterbekleidung sowie für alle Bekleidungsstücke mit dem Firmenlogo. Der Arbeitgeber muss die gesamte Schutzausrüstung kostenlos zur Verfügung stellen.

Arbeitgeber muss die Schutzausrüstung zahlen und reinigen

Auch ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, die Schutzkleidung zu pflegen und zu reinigen. Doch viele Bauarbeiter müssen die Reinigung ihrer Kleidung aus eigener Tasche bezahlen oder Sicherheitsschuhe selber kaufen. Ist das bei dir auch der Fall? Wende dich an dein Unia-Sekretariat, um dein Geld zurückzubekommen.

Bauarbeitenverordnung

In der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sind die nötigen Massnahmen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmenden auf Baustellen festgelegt. Sie wurde 2021 überarbeitet und bringt den Bauarbeitern wichtige Verbesserungen. Der Bundesrat hat die Verordnung im Juni 2021 verabschiedet, sie ist seit dem 1. Januar 2022 in Kraft.

Wichtigste Änderungen

  • Betriebe müssen vor Baubeginn ein schriftliches Sicherheits- und Gesundheitsschutzkonzept mit Massnahmenkatalog erstellen.
  • Arbeitnehmende müssen zwingend über die Ergebnisse von Schadstoffgutachten informiert werden. Das verbessert die Asbest-Prävention.
  • Sanitäre Einrichtungen und Baugüteraufzüge gehören explizit zu den baustellenspezifischen Massnahmen, die über die ganze Dauer der Baustelle zur Verfügung stehen müssen. Davon profitieren insbesondere die Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes.
  • Arbeiten bei Sonne, Hitze und Kälte erfordern spezifische Massnahmen zum Schutz der Arbeitnehmenden.
  • Arbeitsplätze und Verkehrswege müssen ausreichend beleuchtet sein.
  • Es wurden bessere Massnahmen gegen die Absturzgefahr festgelegt.

Schlechtwetter auf dem Bau

Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Wenn lebenswichtige Regeln nicht eingehalten werden können, muss die Arbeit unterbrochen werden. Erst, wenn die Sicherheit wieder hergestellt ist, darf weitergearbeitet werden. Auch muss der Arbeitgeber die Arbeitsorganisation dem jeweiligen Wetter anpassen. Ab bestimmten Temperaturen und Windgeschwindigkeiten sind gemäss Gesetz Aufwärmpausen vorzusehen, die zur Arbeitszeit zählen. Zum Beispiel schreibt das Gesetz vor, dass ab -5 Grad Celsius alle 90 Minuten 15 Minuten Pause gemacht werden, auch bei Windstille.

Die immer heisser werdenden Tage im Sommer machen die Arbeit anstrengender und gefährlich. Der Arbeitgeber muss Wasser und Schutzmittel bereitstellen, Pausenstandorte im Kühlen organisieren und die Arbeitsorganisation den heissen Temperaturen anpassen. Auf der anderen Seite kann jeder Bauarbeiter einen Beitrag an die eigene Gesundheit leisten, indem er seine Haut schützt und genügend Wasser trinkt.

Der Arbeitgeber ist für die Gesundheit seiner Angestellten verantwortlich. Das heisst, er muss:

  • die Bauarbeiter über die Gefahren von Sonne, Hitze und Ozon informieren;
  • Schutzmittel (angemessene Kleidung, Sonnencrème etc.) und genug Wasser bereitstellen;
  • Pausenstandorte im Kühlen und Beschattungen wie Sonnensegel organisieren;
  • die Arbeitsorganisation den Temperaturen anpassen (harte Arbeit am Morgen, zusätzliche und längere Pausen, körperlich belastende Arbeiten eingrenzen);
  • bei Hitze zusätzliche Pausen von 5 bis 10 Minuten alle 1 bis 2 Stunden gewähren. Ab 33°C sind dies gemäss Suva stündliche Pausen von 15 Minuten. Diese Pausen zählen laut Gesetz zur Arbeitszeit;
  • erste Hilfe garantieren und Anzeichen von gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Bauarbeiter wahrnehmen.

Wenn diese Massnahmen nicht ausreichen, um sicher arbeiten zu können, muss die Baustelle geschlossen werden. Werden diese Punkte nicht umgesetzt? Verlange Anpassungen beim Polier oder rufe dein Unia-Sekretariat an.

Allerdings tut jeder Bauarbeiter im Interesse der eigenen Gesundheit gut daran:

  • seine Haut durch Kleidung und Sonnencreme zu schützen;
  • eine Sonnenbrille zu tragen, um die Augen zu schonen;
  • im Juni und Juli, wenn die UV-Strahlung am gefährlichsten ist, zusätzlich einen Hut oder Helm mit Stirnblende und Nackenschutz zu tragen;
  • unbedingt genügend Wasser zu trinken, an heissen Tagen mindestens 3 bis 6 Liter.
Eine Grafik mit dem Titel «Hitze auf dem Bau». Sie zeigt 10 Symbole mit Anweisungen: Arbeitsbeginn vorverlegen, schwere Arbeiten morgens verrichten, Sonnencreme verwenden, Lippen schützen, Augen schützen, Helm tragen, nicht oben ohne arbeiten, viel trinken, Pausen im Schatten verbringen, angemessene Kleidung tragen.

Rutschige Böden oder vereiste Gerüste erhöhen die Unfallgefahr. Der Landesmantelvertrag (LMV) legt fest, dass die Arbeit unterbrochen werden muss, wenn die Gesundheit der Bauarbeiter in Gefahr ist. Gerade bei sehr kalten Temperaturen im Winter steigt das Risiko.

Gemäss Landesmantelvertrag (LMV) muss es auf der Baustelle möglich sein:

  • sich in einem Raum aufzuwärmen;
  • warme Mahlzeiten und Getränke zuzubereiten;
  • nasse oder feuchte Kleider zu trocknen, damit am nächsten Arbeitstag mit trockenen Kleidern gearbeitet werden kann.

Wo diese Möglichkeiten nicht vorhanden sind, hast du das Recht, dies einzufordern!

Der LMV sagt: «Bei Witterungsbedingungen, welche die Gesundheit der Arbeitnehmenden gefährden [...] (wie bei Regen, Schnee, Blitzschlag, grosser Kälte), sind Bauarbeiten im Freien zu unterbrechen.» Und: Die Bauarbeiter müssen mitreden können, wann die Arbeit – zum Schutz ihrer Gesundheit – eingestellt werden muss.

Ist deine Gesundheit oder die deiner Kollegen gefährdet? Werden Stunden falsch abgerechnet? Fehlt eine beheizte Pausenmöglichkeit?

Ausfallstunden, wie verrechnen?

Schlechtwetter ist ein Risiko der Firma und darf nicht auf die Bauarbeiter abgewälzt werden. Ausfallstunden müssen bezahlt oder entsprechend kompensiert werden:

  • Wird angeordnet, auf der Baustelle zu bleiben, gilt dies als Arbeitszeit und muss voll bezahlt werden.
  • Kurze Unterbrüche, bei denen die Bauarbeiter nicht zur Verfügung des Arbeitgebers stehen, können mit Überstunden kompensiert werden oder die Stunden dürfen in den Folgewochen nachgearbeitet werden.
  • Die Firma kann unter Umständen für die Ausfallstunden eine Entschädigung bei der Schlechtwetterversicherung beantragen – denn dafür bezahlen die Bauarbeiter und die Firma monatlich Beiträge!
  • Der Arbeitszeitkalender darf im Falle von Schlechtwetter für die Zukunft angepasst werden – nicht aber rückwirkend!
  • Ferientage dienen der Erholung und dürfen grundsätzlich nicht zur Kompensation von Schlechtwetterausfällen verwendet werden!
  • Auch Temporärangestellte haben einen Lohnanspruch: Ausfallstunden werden aber nicht von der Schlechtwetterversicherung übernommen, sondern müssen von der Temporärfirma vergütet werden.