Die BVG-Reform hätte mit der Senkung des Umwandlungssatzes die Renten im Obligatorium um 12 Prozent gesenkt. Gleichzeitig hätten gerade Leute mit kleinen Einkommen massiv mehr in die 2. Säule einzahlen müssen. Zu dieser unsozialen Vorlage hat eine deutliche Mehrheit der Stimmenden Nein gesagt.
Das drängende Problem in der Altersvorsorge ist das zu tiefe Rentenniveau. Vor allem Frauen müssen oft mit sehr kleinen Renten auskommen. Es braucht deshalb geeignete Massnahmen, um die Rentenlücke der Frauen in der 2. Säule zu schliessen. Eine Lösung in der beruflichen Vorsorge muss – im Gegensatz zur abgelehnten Reform – auf einer solidarischen Lösung basieren und sollte sich am Modell der Erziehungs- und Betreuungsgutschriften in der AHV orientieren.
Die finanzielle Lage der Pensionskassen ist weiterhin gut. Sie verfügen über enorme Reserven und können problemlos bessere Renten bezahlen, statt wie in den letzten Jahren immer nur die Leistungen zu reduzieren. Ein erster Schritt: Anstatt weitere Reserven anzuhäufen, müssen die Pensionskassen die Renten der Teuerung anpassen.
Das Abstimmungsresultat ist auch ein Zeichen, dass die 2. Säule im Interesse der Versicherten wirtschaften und ihnen gute Renten garantieren muss, statt als Selbstbedienungsladen für Banken und Versicherungen zu dienen. Die ausufernden Vermögensverwaltungskosten müssen reduziert und die Gewinnmöglichkeiten der Finanzinstitute eingeschränkt werden. In diesem Sinne setzt sich die Unia für eine wirksame, paritätisch organisierte Aufsicht in der 2. Säule ein, welche die Interessen der Versicherten ins Zentrum stellt.