Die Unia ist deine starke Gewerkschaft im Gastgewerbe. Mit über 13'000 Mitgliedern verbessern wir die Arbeitsbedingungen. Dank dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) gibt es Mindestlöhne, einen 13. Monatslohn und fünf Wochen Ferien.
Wenn du in einem Gastronomiebetrieb oder in der Hotellerie arbeitest, gelten für dich die Bestimmungen des L-GAV. Egal, ob du im Service, in der Küche, in einem Hotel, bei einem Take-Away oder in einem Catering-Betrieb arbeitest.
Der L-GAV bringt den Beschäftigten viele Vorteile, zum Beispiel:
Der L-GAV legt die Mindestlöhne im Gastgewerbe fest. Er sichert zudem allen Arbeitnehmenden den 13. Monatslohn. Welcher Mindestlohn steht dir zu? Schau in welche Lohnkategorie du fällst.
* Basis 42-Std-Woche, Zuschläge für Ferien (10,65%), Feiertage (2,27%) und 13. Monatslohn (8,33%) kommen noch dazu. ** Bei Neuanstellung oder Betriebswechsel während befristeter Einführungszeit Reduktion von 8% möglich. Kantonale gesetzliche Mindestlöhne (GE, NE) dürfen dabei nicht unterschritten werden.
Wenn du die Probezeit bestanden hast, erhältst du den vollen 13. Monatslohn rückwirkend auf den ersten Arbeitstag.
Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) bestimmt die Regeln für deine Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe. Hält dein Arbeitgeber den Vertrag ein? Gehe auf Nummer sicher. Mit den folgenden Tipps erfährst du, wie du deine Rechte geltend machen kannst.
Verlange von deinem Arbeitgeber einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Darauf kannst du dich berufen, wenn du zum Beispiel unbezahlte Überstunden machen musst, die Ruhezeiten nicht eingehalten werden oder du zu wenig Lohn bekommst.
Gut zu wissen: Du kannst den Arbeitsvertrag in deinem Unia-Sekretariat überprüfen lassen, bevor du ihn unterschreiben.
Der Arbeitgeber ist dazu verpflichtet, dir jeden Monat eine detaillierte Lohnabrechnung abzugeben. Sie muss alle Lohnbestandteile und -abzüge (wie für die obligatorischen Sozialversicherungen und Krankentaggeldversicherung) übersichtlich ausweisen. Am Ende des Arbeitsverhältnisses erhältst du eine Schlussabrechnung. Verlangen deine Lohnabrechnung, so kannst du Fehler feststellen.
Dein Arbeitgeber muss deine Arbeitszeit erfassen. Und er muss dir jederzeit Auskunft geben über die Arbeits- und Ruhezeiten sowie die Feiertags- und Ferienguthaben. Verlange, dass er dir die Arbeitszeit jeden Monat zum Visieren vorlegt.
Kontrolliere deine Arbeitszeiterfassung. Unterschreibe sie nicht, wenn sie nicht korrekt ist. Sie gilt sonst als akzeptiert.
Beispiel: Dein Arbeitgeber zieht systematisch und pauschal Zeit für Pausen ab. Er darf die Zeit aber nur abziehen, wenn du die Pause ungestört machen kannst.
Erfasse deine Arbeitszeit mit unserem aktuellen Arbeitszeitkalender (PDF) oder lade das Excel-Formular auf www.l-gav.ch herunter.
Akzeptiere keine Abzüge für Verpflegung und Unterkunft, wenn du während einer bestimmten Zeit keine Leistung bezogen hast. Wenn du in den Ferien oder krank bist, muss dein Arbeitgeber den pauschalen Abzug entsprechend reduzieren.
Der Arbeitgeber muss die AHV-Beiträge, die dir vom Lohn abgezogen werden, an die AHV weiterleiten. Verlange mindestens alle drei bis vier Jahre einen Auszug und vergewissere dich, dass die Beiträge korrekt einbezahlt wurden. Bist du Unia-Mitglied? Wir helfen dir dabei.
Wenn du ein Jahreseinkommen von22'050 Franken (Stand 2024) sowie einen unbefristeten Arbeitsvertrag oder eine temporäre Anstellung über drei Monate hast, bist du obligatorisch in einer Pensionskasse versichert:
Für die Finanzierung der L-GAV-Kontrollen und für die Aus- und Weiterbildung zahlst du 89 Franken pro Jahr. Normalerweise wird dieser Beitrag vom Lohn abgezogen. Wenn du weniger als 50 Prozent arbeitest, zahlst du nur die Hälfte. Als Unia-Mitglied kannst du einen Antrag auf eine Rückerstattung stellen. Du erhältst bis 96 Franken pro Jahr zurück.
Bewahre deinen Arbeitsvertrag, deine Lohnabrechnungen und Arbeitszeiterfassungen auf. So kannst du allfällige Fehler belegen und Lohnguthaben bis fünf Jahre nach dem Ereignis, wenn nötig vor Gericht einklagen.
Auf «Weiterbildung inklusive» findest du ein breites Angebot an Weiterbildungen, die durch den L-GAV des Gastgewerbes finanziell unterstützt werden. Die Ausbildungen sind für Angestellte im Gastgewerbe fast kostenlos, je nach Lehrgang sparst du einige hundert bis zu 15'000 Franken. Du musst keine Ferien darangeben und dein Betrieb erhält meistens eine Lohnausfallentschädigung.
Als Unia-Mitglied profitierst du zusätzlich
Die Unia bietet zusammen mit dem Bildungsinstitut ECAP die GALATEO-Kurse für die berufsspezifische Sprachförderung an, die durch den Fonds des L-GAV unterstützt werden. Für Unia-Mitglieder sind diese Kurse günstiger. Informationen zu aktuellen GALATEO-Kursen erhältst du bei tertiaer[at]unia.ch.
Der Progresso-Lehrgang richtet sich an Beschäftigte ohne Berufsausbildung, die sich in den Fachbereichen Küche, Service, Hauswirtschaft oder Systemgastronomie weiterbilden wollen. Der Besuch des Progresso-Lehrganges ist für Arbeitnehmende kostenlos, die dem L-GAV unterstellt und Unia-Mitglied sind. Progresso ist ein fünfwöchiger Modul-Lehrgang.
Zusammen mit ihren Mitgliedern kämpft die Unia für gute Arbeitsbedingungen im Gastgewerbe. Im Manifest «Wir wollen in Würde leben» haben Beschäftigte 11 Forderungen aufgestellt, die von der Unia vertreten werden:
Das Manifest wurde von über 10'000 Personen unterschrieben und 2023 an den Arbeitgeberverband Gastrosuisse übergeben.
Die Unia setzt sich auch für einen belästigungsfreien Arbeitsplatz ein. Umfragen zeigen, dass Belästigung und Mobbing im Gastgewerbe weit verbreitet sind.
Mach mit bei unserer aktuellen Kampagne und bestelle Aufkleber gegen sexuelle Belästigung. Du kannst dich auch in deiner regionalen Unia-Gruppen engagieren.