GAV für die Reinigungsbranche in der Deutschschweiz

Der Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ist für alle Reinigungsunternehmen in der Deutschschweiz mit mehr als fünf Mitarbeitenden verbindlich. Für Kleinstfirmen gelten die wesentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ebenfalls. Auch Teilzeitbeschäftigte sind dem GAV unterstellt.

Mehr Lohn

Seit der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) im Jahr 2004 sind die Mindestlöhne für Reiniger:innen in der Deutschschweiz um 35 Prozent gestiegen. Die Unia setzt sich dafür ein, dass diese Entwicklung weitergeht.

Mindestlöhne 2024 für das Reinigungsgewerbe in der Deutschschweiz

Mindestlöhne für:StundenlohnMonatslohn
Unterhaltsreinigung I20.803'785.60
Unterhaltsreinigung II21.803'967.60
Spezialreinigung I22.704'131.40
Spezialreinigung II23.704'313.40
Spitalreinigung I21.203'858.40
Spitalreinigung II22.204’040.40
Fahrzeugreinigung I22.504’095.00
Fahrzeugreinigung II23.504’277.00
2-jährige Lehre (EBA)22.004'004.00
3-jährige Lehre (EFZ)24.754'504.50
Mehr Schutz dank GAV
In der Deutschschweiz haben alle Arbeitnehmenden das Recht auf neun bezahlte Feiertage und einen 13. Monatslohn und Frauen erhalten 16 Wochen Mutterschaftsurlaub.

Deine Rechte mit dem GAV Reinigungsbranche Deutschschweiz

  • Mindestlohn: Dein GAV legt Mindestlöhne fest. Der Mindestlohn gemäss deiner Lohnkategorie muss zwingend eingehalten werden.
  • Lohnzuschläge: Dir steht eine Feiertags- und Ferienentschädigung zu.
  • 13. Monatslohn: Du bekommst einen 13. Monatslohn, wenn du seit mindestens 3 Monaten im selben Betrieb arbeitest.
  • Arbeitszeit: Zeit, welche du für den Arbeitgeber verbringst, muss als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Abmachungen, dass pro Zimmer oder Gebäude eine bestimmte Zeit zur Verfügung steht, sind nicht zulässig.
  • Reisezeit: Wenn du für den Arbeitgeber reist, muss das als Arbeitszeit erfasst und bezahlt werden. Der Weg von dir zuhause zum vertraglich definierten Arbeitsort wird nicht bezahlt.
  • Mittagsentschädigung: Wenn du nicht immer am vertraglich festgehaltenen Ort und mehr als 6 Stunden arbeitest, hast du Anrecht auf eine Mittagsentschädigung von 16 Franken. (Diese Bestimmung gilt, wenn du in einem Betrieb mit mehr als 5 Angestellten arbeitest.)
  • Arbeitssicherheit: Du wirst auf Bestimmungen der Arbeitssicherheit geschult.

Die Bestimmungen des GAV müssen zwingend von allen Arbeitgebern eingehalten werden. Leider gibt es in der Reinigung zu viele Verstösse gegen den GAV. Das muss sich ändern!

Kennst du deine Arbeitsbedingungen? Nimm an der Umfrage teil – gemeinsam verbessern wir die Arbeitsbedingungen in der Reinigung!

Karriere und Weiterbildung

Die  Arbeitnehmenden in der Reinigung haben Zugang zu Sprachkursen in Deutsch und Französisch. Für Unia-Mitglieder sind diese Kurse gratis. Zusammen mit der Unia bietet die paritätische Kommission der Reinigung in der Deutschschweiz zudem einen kostenlosen GAV-Lehrgang an, in welchem fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Nach Abschluss erhalten die Absolvierenden 1 Franken mehr Lohn pro Stunde.

GAV-Lehrgang für die Reinigung

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist für die Arbeitnehmenden sehr wichtig: Mindestlöhne, Ferien, Arbeitszeit und vieles mehr wird darin festgelegt.

Sauberkeit hat ihren Preis!

Trotz der Erfolge der Gewerkschaft sind die Löhne in der Reinigung immer noch zu tief. Der Reinigungsberuf muss weiter aufgewertet werden. Denn die Arbeit ist anspruchsvoll, körperlich anstrengend und für die ganze Gesellschaft ungemein wichtig.