Der Gesamtarbeitsvertrags (GAV) ist für alle Reinigungsunternehmen in der Deutschschweiz mit mehr als fünf Mitarbeitenden verbindlich. Für Kleinstfirmen gelten die wesentlichen Lohn- und Arbeitsbedingungen ebenfalls. Auch Teilzeitbeschäftigte sind dem GAV unterstellt.
Seit der Einführung des Gesamtarbeitsvertrags (GAV) im Jahr 2004 sind die Mindestlöhne für Reiniger:innen in der Deutschschweiz um 35 Prozent gestiegen. Die Unia setzt sich dafür ein, dass diese Entwicklung weitergeht.
Die Bestimmungen des GAV müssen zwingend von allen Arbeitgebern eingehalten werden. Leider gibt es in der Reinigung zu viele Verstösse gegen den GAV. Das muss sich ändern!
Kennst du deine Arbeitsbedingungen? Nimm an der Umfrage teil – gemeinsam verbessern wir die Arbeitsbedingungen in der Reinigung!
Die Arbeitnehmenden in der Reinigung haben Zugang zu Sprachkursen in Deutsch und Französisch. Für Unia-Mitglieder sind diese Kurse gratis. Zusammen mit der Unia bietet die paritätische Kommission der Reinigung in der Deutschschweiz zudem einen kostenlosen GAV-Lehrgang an, in welchem fachliche Kenntnisse vermittelt werden. Nach Abschluss erhalten die Absolvierenden 1 Franken mehr Lohn pro Stunde.
GAV-Lehrgang für die Reinigung
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) ist für die Arbeitnehmenden sehr wichtig: Mindestlöhne, Ferien, Arbeitszeit und vieles mehr wird darin festgelegt.
Trotz der Erfolge der Gewerkschaft sind die Löhne in der Reinigung immer noch zu tief. Der Reinigungsberuf muss weiter aufgewertet werden. Denn die Arbeit ist anspruchsvoll, körperlich anstrengend und für die ganze Gesellschaft ungemein wichtig.