Erst nach einer Protestaktion vor der Baustelle wurden die Löhne ausbezahlt. Der Fall zeigt, dass die flankierenden Massnahmen aus- und nicht abgebaut werden müssen.
Ein Baustellenbesuch der Unia bringt Erschütterndes zu Tage: Mehrere Arbeiter aus Ungarn schaffen nicht nur am Arbeitsplatz, sie mussten dort auch überleben: auf baren Matratzen am Boden, mit einem dreckigen WC neben einem behelfsmässigen Wasserboiler und einer notdürftigen Dusche zwischen halbabgerissenen Wänden. Und das bereits seit Mitte November.
Die Unia brachte die fünf Arbeiter umgehend in einem Hotel unter, um sie aus den unhygienischen und erniedrigenden Umständen herauszuholen.
Die Arbeiter wurden zudem um ihren Lohn betrogen. Die Mindestlöhne in der Branche betragen rund 27 Franken in der Stunde an. Die Firma «Matszbo Team KFT» mit Sitz in Budapest, welche die Arbeitnehmenden entsandt hat, hat ihnen aber nur 15 Euro in der Stunde versprochen. Doch nicht einmal diesen Dumpinglohn hatten die Arbeiter erhalten. Ebenfalls ausstehend waren Spesen sowie Zulagen für Unterkunft und Lebensmittel.
Gemeinsam mit den Arbeitern organisierte die Unia eine Protestaktion vor der Baustelle, die Arbeit wurde unterbrochen. Dies führte der verantwortlichen «Roga Generalunternehmung GmbH» mit Sitz im Kanton Schwyz die Missstände vor Augen – und veranlasste sie zur sofortigen Nachzahlung der ausstehenden Beträge. Die Arbeiter haben bereits die ihnen bisher zustehenden 36’305 Franken erhalten.
Die Einstellung der Arbeit in krassen Fällen von Lohndumping ist wirksam und kann solche unwürdigen Arbeits- und Unterbringungssituationen rasch beenden. Es braucht einen gezielten Ausbau der flankierenden Massnahmen mit einer entsprechenden Regelung auf nationaler Ebene. Der aktuelle Fall zeigt auch, dass auch die in der Schweiz anfallenden Spesen von den Entsendefirmen bezahlen werden müssen. Sonst landen die Arbeitnehmenden – wortwörtlich – im Dreck.