Uhrenindustrie: Der neue GAV 2024–2029 kommt!

Der neue GAV der Uhrenindustrie wurde in Neuenburg unterzeichnet

Der neue GAV der Uhrenindustrie, der von der Unia und dem Arbeitgeberverband der Schweizer Uhrenindustrie (CP) unterzeichnet wurde, tritt im Juli in Kraft. Er bringt mehrere Verbesserungen, vor allem beim Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub. Und die Arbeitgeber zahlen mehr an die Krankenkassenprämien.

Der neue Gesamtarbeitsvertrag (GAV) wurde zwischen März 2023 und Februar 2024 ausgehandelt und wird am 1. Juli 2024 in Kraft treten. Ihm sind fast 55'000 Arbeitnehmende und über 500 Betriebe unterstellt.

Der GAV erhöht die Dauer des Mutterschaftsurlaubs (von 17 auf 19 Wochen) und des Vaterschaftsurlaubs (3 Wochen). Der Arbeitgeberbeitrag an die Krankenkassenprämien wird erhöht (195 Franken ab Januar 2025) und die AHV-Überbrückungsrente als Lösung für eine frühzeitige Pensionierung aufgewertet (30'000 Franken). 

Weitere Fortschritte

Der neue GAV stärkt zudem die Rechte der Arbeitnehmenden in Bezug auf die Begrenzung der Temporärarbeit, die Lohngleichheit, den freiwilligen Zugang zu Teilzeitarbeit und den Kündigungsschutz für Arbeitnehmende über 55 Jahre.

Er bietet einen besseren Schutz der Gewerkschaftsdelegierten und gewährt einen grosszügigeren Urlaub für die Teilnahme des Personals an Gewerkschaftsversammlungen.

Zwei Jahre Arbeit

Nachdem der Gesamtarbeitsvertrag mitten in der Pandemie um zweieinhalb Jahre verlängert worden war, konnten die Vorbereitungsarbeiten im Herbst 2022 wieder aufgenommen werden, und die Verhandlungen wurden sechs Monate später lanciert.

Für die Verhandlungen, die fast ein Jahr dauerten, brauchte es zehn Plenarversammlungen. 28 Forderungen wurden diskutiert, 15 davon wurden übernommen. Die Unia freut sich über dieses Ergebnis. 

GAV gilt bis Ende 2029

Dieser neue GAV gilt für fünfeinhalb Jahre, bis zum 31. Dezember 2029. Es handelt sich um den sechzehnten GAV dieser Branche. Der erste GAV für die Uhrenindustrie wurde vor 87 Jahren unterzeichnet.