Die bürgerlichen Parteien und die Arbeitgeber lassen keine Gelegenheit aus, das Arbeitsgesetz zu deregulieren und die Bedingungen für die Arbeitnehmenden zu verschlechtern.
Vor einem Jahr nutzten sie die angeblich drohende Energieknappheit, um die Bestimmungen zu Nacht- und Sonntagsarbeit aufzuweichen. Neu werden Situationen des Energiemangels explizit als dringendes Bedürfnis für Nacht- und Sonntagsarbeit angesehen. Die Änderung ist am 1. April 2024 in Kraft getreten.
Nacht- und Sonntagsarbeit ist eine Gefahr für die Gesundheit der Beschäftigten. Deshalb darf sie nur äusserst restriktiv eingesetzt werden. Gemäss Artikel 48 des Arbeitsgesetzes müssen die Arbeitnehmenden bei jeder Änderung der Arbeitszeiten konsultiert werden. Das gilt auch für solche Ausnahmesituationen.
Die Position der Unia ist klar: Anstatt die Unsicherheiten, die mit der andauernden Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verbunden sind, auf die Beschäftigten abzuwälzen, wäre die Schweiz besser beraten, die nötige Energiewende entschlossen voranzutreiben und diesen Prozess aktiv zu gestalten. Ein wichtiger Bestandteil davon ist, den Arbeitnehmenden, die dieses Jahrhundertprojekt tatsächlich umsetzen, gute Arbeitsbedingungen zu bieten.