Das Bundesgericht hat zwei Urteile gefällt. Das eine betrifft Uber und das andere Uber Eats. Die Fahrer:innen von Uber müssen als Arbeitnehmer:innen betrachtet werden. Das bedeutet, dass Uber sofort mit der Scheinselbständigkeit aufhören, das Personal korrekt anstellen und die ausstehenden Zahlungen an die Sozialversicherungen und die Arbeitnehmer:innen begleichen muss.
Im Fall von Uber Eats hat das Bundesgericht den Status der Lieferant:innen als Angestellte anerkannt und festgehalten, dass Uber Eats nicht als Personalverleiher qualifiziert werden kann. Folglich fallen diese Tätigkeiten direkt in den Anwendungsbereich des allgemeinverbindlich erklärten Landes-Gesamtarbeitsvertrags für das Gastgewerbe (L-GAV).
"Es ist neun Jahre her, seit Uber in die Schweiz gekommen ist. Neun Jahre Schwarzarbeit und Hunderte von Millionen Franken, die dem Personal und den Sozialversicherungen entgangen sind. Von Anfang an hat Unia die Machenschaften dieses Unternehmens angeprangert, das auf Scheinselbstständige zurückgreift, um die Arbeitsgesetze zu umgehen.", hebt Roman Künzler, Leiter Transport und Logistik der Gewerkschaft Unia, hervor.
Unia appelliert seit Jahren auch an die Kantone, die geltenden Gesetze einzuhalten und die Arbeitnehmenden zu schützen. Gemeinsam mit diesen hat Unia bei den Behörden - insbesondere in Genf - Druck ausgeübt, um die Anerkennung des Angestelltenstatus zu erreichen. Das Bundesgericht brauchte weitere eineinhalb Jahre, um nach unzähligen Beschwerden von Uber zu entscheiden, was zu einem faktischen Einfrieren aller weiteren Verfahren auf kantonaler und Bundesebene führte.
Mit diesem Urteil muss das Abwarten ein Ende haben: die Unia fordert den Bund auf, sich rasch mit den Kantonen und den Arbeitnehmervertretern zusammenzusetzen, um sicherzustellen, dass innerhalb von maximal drei Monaten alle Uber-Fahrer:innen sowie das Lieferpersonal von Uber Eats in der Schweiz einen ordentlichen Arbeitsvertrag erhalten. Die Behörden müssen ebenfalls sicherstellen, dass Uber die notwendigen Gelder für die anstehenden Rückerstattungen der Sozialversicherungen sowie der Löhne und Spesen der Uber-Angestellten bereitstellt.
Diese Urteile haben darüber hinaus Vorbildcharakter für die gesamte Plattformökonomie und der von Uber angerichtete Schaden zeigt, dass die Gesetze in der Schweiz angepasst werden müssen. Die erste Massnahme, die eingeführt werden muss, ist die Beweisumkehr bei Fragen des Arbeitnehmer:innenstatus. Die Beweispflicht muss in Zukunft beim Unternehmen liegen.