Das Urteil stellt fest, dass Uber ein Arbeitgeber ist. Ein ehemaliger Uber-Fahrer erhält demnach eine Entschädigung zugesprochen, weil ihm ungerechtfertigterweise gekündigt worden ist. Seit heute ist klar, dass Uber auf einen Weiterzug ans Bundesgericht verzichtet hat und damit die Entscheidung des Gerichts akzeptiert.
Die Bedeutung des Urteils geht weit über den individuellen Fall hinaus. Das Gericht wertet die Beziehung des Fahrers zu Uber als Arbeitsvertrag. Da sämtliche Uber-Fahrer:innen zu denselben Bedingungen arbeiten und über dieselbe App ihre Anweisungen erhalten, ist diese Beurteilung verallgemeinerbar.
Dennoch weigert sich Uber weiterhin, seine Arbeitgeberpflichten wahrzunehmen. Die Fahrer:innen erhalten nicht den Lohn, der ihnen zusteht. Uber zahlt ihnen keinen Auslageersatz für private Autos und Handys, die für die Arbeit genutzt werden, und keine Ferien – das ist illegal. Uber meldet seine Angestellten auch nicht bei den obligatorischen Versicherungen an (AHV, berufliche Vorsorge, UV, ALV, usw.) – auch das ist ein Straftatbestand.
Die kantonalen Arbeitsämter sind verpflichtet, das Arbeitsgesetz durchzusetzen; ihre Kontrollorgane müssen die Einhaltung bei den Unternehmen überprüfen. Weigert sich ein Arbeitgeber, sich den gesetzlichen Vorschriften zu fügen, muss er sanktioniert werden. Jetzt muss Schluss sein mit den Ausreden der meisten kantonalen Behörden.
Es geht nicht nur um rechtsstaatliche Prinzipien, sondern für die Uber-Fahrer:innen auch um viel Geld. Uber schuldet seinen mehreren Tausend Fahrer/innen in der Schweiz für die Periode 2013-2020 mehrere Hundert Millionen Franken. Diese stehen den Uber-Angestellten auch rückwirkend zu. Die Unia erwartet, dass Uber unverzüglich allen aktuellen und ehemaligen Fahrer:innen Löhne, Auslageersatz und Ferienansprüche rückwirkend vergütet und die Beiträge für die Sozialversicherungen nachbezahlt.