Unser Rechtsdienst steht unseren Mitgliedern bei arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen am Arbeitsplatz zur Seite. Dabei übernehmen die juristischen Mitarbeitenden vielseitige Aufgaben.
Die Mitarbeitenden in unserem Rechtsdienst stehen Mitgliedern in sämtlichen juristischen Fragen zur Seite, welche das Arbeitsverhältnis betreffen. Unsere juristischen Mitarbeitenden setzen die Ansprüche der Arbeitnehmenden gegenüber ihren Arbeitgebern durch – mittels direkter Intervention, in Kommissionen und Gremien oder in juristischen Verfahren. Dies sind unter anderem: Schwierigkeiten im Arbeitsleben und mit dem Arbeitgeber, Streitigkeiten mit staatlichen Behörden, schweizerischen Sozialversicherungen oder mit dem Arbeitsverhältnis verbundenen Versicherungen, Diskriminierung, Sexismus oder Mobbing.
Unsere juristische Mitarbeiter:innen gewährleisten den Rechtsschutz der Unia-Mitglieder und der übrigen Destinatär:innen der Stiftung Unia. Zudem beraten sie die Gewerkschaftssekretär:innen bei Rechtsschutzfällen der Mitglieder, sie prüfen und bewilligen Rechtsschutzgesuche und bieten Rechtshilfe, indem sie extern bearbeitete Rechtsfälle begleiten und kontrollieren. Sie vertreten die Interessen der Mitglieder in Rechtschutzfällen, koordinieren mit den Rechtschutzverantwortlichen der Region und bewilligen Rechtschutzgesuche. Eigene Fälle führen sie selbstständig und weisungsunabhängig.
Jobs für Leute, die etwas bewegen wollen.