Gesetzliche Mindestlöhne

In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan. Jetzt versucht das Bundesparlament, diese Mindestlöhne wieder auszuhebeln.

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Auch die Stimmbevölkerung der Städte Zürich und Winterthur sagten Ja zu Mindestlöhnen, die Einführung verzögert sich jedoch wegen Einsprachen von Arbeitgeberverbänden.

Weitere Mindestlohn-Initiativen haben Gewerkschaften und linke Parteien auch in den Kantonen Waadt, Wallis sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen eingereicht. In der Stadt Luzern wurde der Mindestlohn bereits angenommen. Im Tessin ist eine zweite Volksinitiative auf dem Weg, die den bestehenden gesetzlichen Mindestlohn erhöhen will. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.

Karte mit regionale Mindeslöhne in der Schweiz

Gesetzliche Mindestlöhne (Stand: Januar 2026)

Einführung: 2021

Betrag
(ab 1.1.2026)

CHF 22.20/Std.
CHF 4040.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2020

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 24.59/Std.
CHF 4475.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2018

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 21.40/Std.
CHF 3895.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2026

Betrag:
(ab 1.1.2026)

22.75/Std.
CHF 4141.–/Monat (42 Std.)

Einführung: 2017

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 21.35/Std.
CHF 3886.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2021

Betrag:
(ab 1.12.2024)

CHF 20.00-20.50/Std.
CHF 3640.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.00/Std.
CHF 4186.-/Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.

Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.90/Std.
CHF 4349.- /Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.

Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne

Die kantonalen Mindestlöhne sind immer wieder Angriffen von Arbeitgebern und bürgerlichen Politikern ausgesetzt. Aktuell diskutiert das Parlament über ein nationales Lohnsenkungsgesetz, das die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne aushebelt. Der Nationalrat hat dieser brandgefährlichen Vorlage bereits zugestimmt. Der Ständerat entscheidet im Winter/Frühling 2026.

Das Lohnsenkungsgesetz will, dass die Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV mit AVE) in jedem Fall Vorrang haben vor den kantonalen und städtischen Mindestlöhnen – auch wenn die GAV-Löhne niedriger sind als die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne.

Die Folge wären tiefere Löhne. In Genf könnte eine gelernte Coiffeuse mit drei oder mehr Jahren Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat verlieren. Eine angelernte Mitarbeiterin in der Textilreinigung sogar über 350 Franken – und selbst ein Teamleiter müsste mit 200 Franken weniger auskommen. Im Gastgewerbe sieht es nicht besser aus: Eine Mitarbeiterin mit einem eidgenössischen Berufsattest würde über 200 Franken verlieren – und eine ungelernte Kollegin mit einer Progresso-Ausbildung sogar mehr als 300 Franken pro Monat.

Ein unwürdiger Versuch, die Löhne zu senken

Das Lohnsenkungsgesetz will die Löhne ausgerechnet jener Menschen senken, die bereits jetzt wenig zum Leben haben. Zudem stellt es den Volkswillen in Frage (in mehreren Kantonen wurden die Mindestlöhne per Volksentschied eingeführt) und will den Kantonen sozialpolitische Kompetenzen entziehen.

Insbesondere untergräbt der Vorstoss aber das eigentliche Ziel der Gesamtarbeitsverträge: nämlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern!

Wir werden diesen Angriff entschieden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.