Gesetzliche Mindestlöhne

In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan. Jetzt versucht das Bundesparlament, diese Mindestlöhne wieder auszuhebeln.

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Die Stadt Luzern hat per 1. Januar 2026 als erste Stadt einen Mindestlohn eingeführt. 

Auch die Stimmbevölkerung der Städte Zürich und Winterthur sagten Ja zu Mindestlöhnen. Nachdem die Arbeitgeberverbände die Umsetzung dort jahrelang blockiert haben, hat das Bundesgericht im Juni 2026 nun endlich grünes Licht gegeben. Die Mindestlöhne in Zürich und Winterthur können definitiv eingeführt werden.  

Ebenfalls im Juni 2026 hat auch die Stimmbevölkerung im Kanton Waadt entschieden, dass das Kantonsparlament einen Vorschlag für einen Mindestlohn erarbeiten muss.

Weitere Mindestlohn-Initiativen eingereicht

Weitere Mindestlohn-Initiativen haben Gewerkschaften und linke Parteien auch im Kanton Wallis sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen eingereicht. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.

Karte mit regionalen Mindeslöhnen in der Schweiz

Gesetzliche Mindestlöhne (Stand: Juni 2026)

Einführung: 2021

Betrag
(ab 1.1.2026)

CHF 22.20/Std.
CHF 4040.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2020

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 24.59/Std.
CHF 4475.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2018

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 21.40/Std.
CHF 3895.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2026

Betrag:
(ab 1.1.2026)

22.75/Std.
CHF 4141.–/Monat (42 Std.)

Einführung: 2017

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 21.35/Std.
CHF 3886.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2021

Betrag:
(ab 1.12.2024)

CHF 20.00-20.50/Std.
CHF 3640.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.00/Std.
CHF 4186.-/Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes wurde die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich verzögert. Mehr Info: «Bundesgericht schützt städtische Mindestlöhne»

Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.90/Std.
CHF 4349.- /Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes wurde die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich verzögert. Mehr Info: «Bundesgericht schützt städtische Mindestlöhne»

Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne

Die kantonalen Mindestlöhne sind immer wieder Angriffen von Arbeitgebern und bürgerlichen Politikern ausgesetzt. Jetzt will das Parlament mit einem nationalen Gesetz die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne aushebeln. Das trifft ausgerechnet jene Menschen, die heute schon wenig zum Leben haben. 

Lohn-Angriff stoppen: Hilf mit
Das Parlament will per Gesetz Mindestlöhne aushebeln. Zehntausende Beschäftigte wären betroffen. Wir können das verhindern! Bist du dabei?

Wir werden diesen Angriff entschieden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.