Gesetzliche Mindestlöhne

In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan. Jetzt versucht das Bundesparlament, diese Mindestlöhne wieder auszuhebeln.

In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Auch die Stimmbevölkerung der Städte Zürich und Winterthur sagten Ja zu Mindestlöhnen, die Einführung verzögert sich jedoch wegen Einsprachen von Arbeitgeberverbänden.

Weitere Mindestlohn-Initiativen haben Gewerkschaften und linke Parteien auch in den Kantonen Waadt, Wallis sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen eingereicht. In der Stadt Luzern wurde der Mindestlohn bereits angenommen. Im Tessin ist eine zweite Volksinitiative auf dem Weg, die den bestehenden gesetzlichen Mindestlohn erhöhen will. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.

Karte mit regionale Mindeslöhne in der Schweiz

Gesetzliche Mindestlöhne (Stand: Januar 2026)

Einführung: 2021

Betrag
(ab 1.1.2026)

CHF 22.20/Std.
CHF 4040.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2020

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 24.59/Std.
CHF 4475.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2018

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 21.40/Std.
CHF 3895.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2026

Betrag:
(ab 1.1.2026)

22.75/Std.
CHF 4141.–/Monat (42 Std.)

Einführung: 2017

Betrag:
(ab 1.1.2026)

CHF 21.35/Std.
CHF 3886.–/Monat (42 Std.)

Nächste Anpassung: 1.1.2027

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Einführung: 2021

Betrag:
(ab 1.12.2024)

CHF 20.00-20.50/Std.
CHF 3640.–/Monat (42 Std.)

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Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.00/Std.
CHF 4186.-/Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.

Einführung: 2023*

Betrag:

CHF 23.90/Std.
CHF 4349.- /Monat (42 Std.)

*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.

Angriff auf die kantonalen Mindestlöhne

Die kantonalen Mindestlöhne sind immer wieder Angriffen von Arbeitgebern und bürgerlichen Politikern ausgesetzt. Aktuell diskutiert das Parlament über ein nationales Lohnsenkungsgesetz, das die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne aushebelt. Der Nationalrat hat dieser brandgefährlichen Vorlage bereits zugestimmt. Der Ständerat entscheidet im Winter/Frühling 2026.

Das Lohnsenkungsgesetz will, dass die Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV mit AVE) in jedem Fall Vorrang haben vor den kantonalen und städtischen Mindestlöhnen – auch wenn die GAV-Löhne niedriger sind als die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne.

Die Folge wären tiefere Löhne. In Genf könnte eine gelernte Coiffeuse bis zu fast 400 Franken im Monat verlieren. Auch eine angelernte Mitarbeiterin in der Textilreinigung hätte rund 400 Franken weniger – und selbst ein Teamleiter müsste mit einem Lohnverlust von 230 Franken rechnen. Im Gastgewerbe sieht es nicht besser aus: Vielen Mitarbeitenden drohen Lohneinbussen von mehreren hundert Franken pro Monat. Ungelernten sogar bis zu 700 Franken (bei 13 Monatslöhnen).  

Mit tieferen Löhnen müssten Stand Januar 2026 Arbeitnehmende in den Kantonen Genf und Neuenburg und in der Stadt Luzern rechnen, und zwar in den folgen Branchen:

Im Kanton Neuenburg (Mindestlohn von 21.35 Franken pro Stunde):

  • GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe
  • Landes-GAV des Gastgewerbes

Im Kanton Genf (Mindestlohn von 24.59 Franken pro Stunde):

  • GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe
  • Landes-GAV des Gastgewerbes
  • GAV Tankstellenshops
  • GAV Reinigung von Textilien in der Romandie
  • GAV für das Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe
  • Landes-GAV für das Metallgewerbe
  • GAV des Ausbaugewerbes der Westschweiz
  • GAV für die Schweizer Möbelindustrie
  • GAV für das Metzgereigewerbe

In der Stadt Luzern (Mindestlohn von 22.75 Franken pro Stunde):

  • GAV für das schweizerische Coiffeurgewerbe
  • Landes-GAV des Gastgewerbes
  • GAV für das Schweizerische Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe
  • Landes-GAV für das Metallgewerbe
  • GAV Holzbau

Sollte auch der Ständerat zu der Vorlage Ja sagen, kann das Gesetz mit einem Referendum bekämpft werden. Bis dahin gelten die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne weiterhin.

Ein unwürdiger Versuch, die Löhne zu senken

Das Lohnsenkungsgesetz will die Löhne ausgerechnet jener Menschen senken, die bereits jetzt wenig zum Leben haben. Zudem stellt es den Volkswillen in Frage (in mehreren Kantonen wurden die Mindestlöhne per Volksentschied eingeführt) und will den Kantonen sozialpolitische Kompetenzen entziehen.

Insbesondere untergräbt der Vorstoss aber das eigentliche Ziel der Gesamtarbeitsverträge: nämlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern!

Wir werden diesen Angriff entschieden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.