In der Schweiz gibt es keinen landesweiten gesetzlichen Mindestlohn. Jedoch können Kantone und Gemeinden selbst Mindestlöhne vorschreiben. Das haben bereits einige getan. Jetzt versucht das Bundesparlament, diese Mindestlöhne wieder auszuhebeln.
In den Kantonen Neuenburg, Jura, Genf, Tessin und Basel-Stadt gelten kantonale Mindestlöhne. Sie wurden jeweils nach der Annahme einer kantonalen Volksinitiative eingeführt. Auch die Stimmbevölkerung der Städte Zürich und Winterthur sagten Ja zu Mindestlöhnen, die Einführung verzögert sich jedoch wegen Einsprachen von Arbeitgeberverbänden.
Weitere Mindestlohn-Initiativen haben Gewerkschaften und linke Parteien auch in den Kantonen Freiburg, Waadt, Wallis sowie in den Städten Bern, Biel und Schaffhausen eingereicht. In der Stadt Luzern wurde der Mindestlohn bereits angenommen. Im Tessin ist eine zweite Volksinitiative auf dem Weg, die den bestehenden gesetzlichen Mindestlohn erhöhen will. In weiteren Kantonen und Städten laufen entsprechende Diskussionen.
Einführung: 2021
Betrag (ab 1.1.2025)
CHF 22.00 /Std. CHF 4004.–/Monat (42 Std.)
Nächste Anpassung: 1.1.2026
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Einführung: 2020
Betrag: (ab 1.1.2025)
CHF 24.48/Std CHF 4455.–/Monat (42 Std.)
Einführung: 2018
CHF 21.40/Std. CHF 3895.–/Monat (42 Std.)
Einführung: 2026
Betrag: (voraussichtlich ab 1.1.2026)
Mind. CHF 22.00/Std
Einführung: 2017
CHF 21.31/Std. CHF 3878.–/Monat (42 Std.)
Betrag: (ab 1.12.2024)
CHF 20.00-20.50/Std. CHF 3640.–/Monat (42 Std.)
Einführung: 2023*
Betrag:
CHF 23.00/Std. CHF 4186.-/Monat (42 Std.)
*Wegen Rekursen des Gewerbeverbandes verzögert sich die Einführung des Mindestlohns in Winterthur und Zürich.
CHF 23.90/Std. CHF 4349.- /Monat (42 Std.)
Die kantonalen Mindestlöhne sind immer wieder Angriffen von Arbeitgebern und bürgerlichen Politikern ausgesetzt. Aktuell diskutiert das Parlament über ein nationales Lohnsenkungsgesetz, das die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne aushebelt. Der Nationalrat hat dieser brandgefährlichen Vorlage bereits zugestimmt. Der Ständerat entscheidet im Herbst 2025.
Das Lohnsenkungsgesetz will, dass die Löhne in allgemeinverbindlichen Gesamtarbeitsverträgen (GAV mit AVE) in jedem Fall Vorrang haben vor den kantonalen und städtischen Mindestlöhnen – auch wenn die GAV-Löhne niedriger sind als die geltenden gesetzlichen Mindestlöhne.
Die Folge wären tiefere Löhne. In Genf könnte eine gelernte Coiffeuse mit drei oder mehr Jahren Berufserfahrung bis zu 250 Franken im Monat verlieren. Eine angelernte Mitarbeiterin in der Textilreinigung sogar über 350 Franken – und selbst ein Teamleiter müsste mit 200 Franken weniger auskommen. Im Gastgewerbe sieht es nicht besser aus: Eine Mitarbeiterin mit einem eidgenössischen Berufsattest würde über 200 Franken verlieren – und eine ungelernte Kollegin mit einer Progresso-Ausbildung sogar mehr als 300 Franken pro Monat.
Mit tieferen Löhnen müssten Stand Juli 2025 Arbeitnehmende in den Kantonen Genf und Neuenburg rechnen, und zwar vor allem in den folgenden Branchen:
Sollte auch der Ständerat zu der Vorlage Ja sagen, kann das Gesetz mit einem Referendum bekämpft werden. Bis dahin gelten die kantonalen und kommunalen Mindestlöhne weiterhin.
Das Lohnsenkungsgesetz will die Löhne ausgerechnet jener Menschen senken, die bereits jetzt wenig zum Leben haben. Zudem stellt es den Volkswillen in Frage (in mehreren Kantonen wurden die Mindestlöhne per Volksentschied eingeführt) und will den Kantonen sozialpolitische Kompetenzen entziehen.
Insbesondere untergräbt der Vorstoss aber das eigentliche Ziel der Gesamtarbeitsverträge: nämlich die Arbeitsbedingungen zu verbessern und nicht zu verschlechtern!
Wir werden diesen Angriff entschieden bekämpfen und uns weiter für Löhne einsetzen, die ein Leben in Würde ermöglichen.
Gewerkschaft Unia 2025