Deine Rechte im Holzbau
Holzbau braucht Köpfchen und Kraft – aber wie steht es mit der Wertschätzung? Damit du in deinem Job zufrieden bist, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schau nach, ob bei dir alles korrekt läuft.
Gemeinsam mit dir setzt sich die Unia für deine Rechte und einen angemessenen Lohn ein. der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) schützt deine Rechte – und regelt worauf du Anspruch hast.
In diesem Jahr verhandelt die Unia den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für den Holzbau neu. Unter anderem wollen die Zimmerleute mehr Lohn und mehr Ferien.
In regionalen Diskussionsrunden wollen wir von euch erfahren, wie ihr die Zukunft der Branche seht. Komm auch und diskutiere mit.
Die Unia hat eine grosse Umfrage zur Situation in den Holzbranchen durchgeführt. Jetzt liegt die Auswertung vor.
Die Unia verhandelt jährlich die Lohnerhöhungen mit den Arbeitgebern. Dank dem GAV profitieren alle Arbeitnehmenden von:
Dein GAV gilt in der ganzen Schweiz – ausser in den Kantonen FR, VD, VS, NE, GE, JU und dem Berner Jura.
Die jährliche Soll-Arbeitszeit beträgt 2190 Stunden, im Durchschnitt 8,4 Stunden pro Tag. Zwei Modelle eines Jahresarbeitszeitkalenders sind möglich:
Mittagessen: 18 Franken
Krankheit: 80 Prozent Lohn ab dem zweiten Tag bis zu 730 Tagen
Unfall: 80 Prozent Lohn ab dem ersten Tag
Bis zum 20. und ab dem 50. Geburtstag: 30 Tage Ferien pro Jahr
Zwischen dem 20. dem 50. Geburtstag: 25 Tage Ferien pro Jahr
Stimmt dein Lohn? Läuft es Korrekt bei deinen Gleitstunden? Jetzt überprüfen:
Als Unia-Mitglied erhältst du die Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge zurück: 0,5% der SUVA-Lohnsumme, max. 80% des Gewerkschaftsbeitrags.
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