Ein Holzbauer aus der Froschperspektive fotografiert. Er hämmer an einem Holzgerüst, über ihm ein blauer Himmel mit Zirruswolken.

Deine Rechte im Holzbau

Holzbau braucht Köpfchen und Kraft – aber wie steht es mit der Wertschätzung? Damit du in deinem Job zufrieden bist, müssen die Arbeitsbedingungen stimmen. Schau nach, ob bei dir alles korrekt läuft.

Bessere Arbeitsbedingungen im Holzbaugewerbe

Gemeinsam mit dir setzt sich die Unia für deine Rechte und einen angemessenen Lohn ein. der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) schützt deine Rechte – und regelt worauf du Anspruch hast.

Umfrage Holzbau
Die Unia hat eine grosse Umfrage zur Situation in den Holzbranchen durchgeführt. Jetzt liegt die Auswertung vor.

Mehr Lohn dank einer starken Gewerkschaft

Die Unia verhandelt jährlich die Lohnerhöhungen mit den Arbeitgebern. Dank dem GAV profitieren alle Arbeitnehmenden von:

  • Mindestlöhnen
  • Lohnerhöhungen
  • 13. Monatslohn

Geltungsbereich

Dein GAV gilt in der ganzen Schweiz – ausser in den Kantonen FR, VD, VS, NE, GE, JU und dem Berner Jura.

Arbeitsbedingungen im Überblick:

Die jährliche Soll-Arbeitszeit beträgt 2190 Stunden, im Durchschnitt 8,4 Stunden pro Tag. Zwei Modelle eines Jahresarbeitszeitkalenders sind möglich:

Modell 1

  • 45 Std. wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • max. 20 Gleitstunden im Monat

Modell 2

  • 47,5 Std. wöchentliche Höchstarbeitszeit
  • max. 10 Gleitstunden im Monat

  • Gleitstunden entstehen, wenn du die im Jahresarbeitszeitkalender vorgesehene Sollarbeitszeit über- oder unterschreitest.
  • Gleitstunden sind monatlich auszuweisen.
  • Gleitstunden musst du grundsätzlich kompensieren. Der Betrieb darf sie dir nur mit deiner Zustimmung einmal jährlich 1:1 ausbezahlen.
  • Der kumulierte Gleitstundensaldo darf nicht mehr als 100 Plusoder mehr als 50 Minusstunden betragen.
  • Überschreitest du den monatlichen oder kumulierten Gleitstundensaldo, entstehen Mehrstunden. Diese müssen mit einem Zuschlag von 25 Prozent zu kompensiert werden.
  • Abendarbeit (20-23 Uhr): 25 Prozent Zeit- oder Lohnzuschlag.
  • Nachtarbeit (23 Uhr und 6 Uhr: 50 Prozent Lohnzuschlag.

Mittagessen: 18 Franken

Krankheit: 80 Prozent Lohn ab dem zweiten Tag bis zu 730 Tagen

Unfall: 80 Prozent Lohn ab dem ersten Tag

Bis zum 20. und ab dem 50. Geburtstag: 30 Tage Ferien pro Jahr

Zwischen dem 20. dem 50. Geburtstag: 25 Tage Ferien pro Jahr 

Stimmt dein Lohn? Läuft es Korrekt bei deinen Gleitstunden? Jetzt überprüfen:
 

Geld zurück

Als Unia-Mitglied erhältst du die Vollzugskosten- und Weiterbildungsbeiträge zurück: 0,5% der SUVA-Lohnsumme, max. 80% des Gewerkschaftsbeitrags.