Lohndumping ist in der Schweiz an der Tagesordnung. Immer wieder machen skandalöse Lohndumping-Fälle Schlagzeilen. Das ist aber nur die Spitze des Eisbergs. Lohndumping ist ein flächendeckendes Problem und in vielen Branchen. Es ist komplett ausser Kontrolle geraten. Daher braucht es eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen.
Denn, wenn Lohndumping zum Normalfall wird, schadet das allen Arbeitnehmenden. Lohndumping setzt eine Abwärtsspirale in Gang, die sämtliche Firmen, Arbeitsplätze und Löhne unter Druck setzt. Die Folge: rechtschaffene Unternehmen müssen Arbeits- und Ausbildungsplätze streichen, die Löhne sinken.
In der Schweiz sind die Behörden für die Durchsetzung der geltenden Lohn- und Arbeitsbedingungen verantwortlich. Doch es fehlen Instrumente, um gegen Lohndumping vorzugehen. Fehlbare Firmen können – selbst wenn sie erwischt werden – ihren Missbrauch praktisch ungehindert fortsetzen. Sie müssen nicht mit ernsthaften Konsequenzen rechnen. Daher braucht es wirksame Massnahmen um Lohndumping Einhalt zu gebieten.
Ein Bauunternehmer aus Österreich hintergeht gemäss den Strafverfolgern seine Angestellten und errichtet ein mutmasslich kriminelles System. Heute spielt Kurt Goger Golf in der Steiermark. Warum gingen die Justizbehörden nicht strikter gegen ihn vor?
Die Unia fordert eine Verstärkung der Flankierenden Massnahmen, denn trotz den bestehenden Flankierenden Massnahmen verschlechtern sich die Arbeitsbedingungen in der Schweiz und nimmt Lohndumping zu. Um die Arbeitnehmenden besser zu schützen, fordern wir folgende Verbesserungen:
GAV müssen einfacher allgemeinverbindlich erklärt werden – das heisst, dass sie für alle Arbeitgeber einer Branche verbindlich sind und nicht nur für diejenigen, die im Arbeitgeberverband organisiert sind. Damit ein GAV allgemeinverbindlich erklärt werden kann, müssen 50% der Unternehmer Mitglied des Vertragverbandes sein. Dieses Quorum muss verringert werden.
Wenn schwere Verstösse im Bereich Arbeitsbedingungen und/oder Löhne festgestellt werden, müssen die Kontrolleure eine sofortige Einstellung der Arbeit verfügen können, bis eine zufriedenstellende Lösung gefunden wird.
Die Gewerkschaften und andere Vertragspartner müssen freien Zugang zu den Arbeitsplätzen haben, um Kontrollen durchführen und Missstände aufdecken zu können.
Angestellte und Vertrauensleute der Gewerkschaften spielen bei der Kontrolle der Arbeitsbedingungen eine Schlüsselrolle. Sie müssen ihrer Verantwortung nachkommen können, indem sie vor Kündigungen und Repressionen geschützt sind.
Der Bund und die Kantone müssen eine aktive Rolle beim Abschluss von GAV und NAV spielen, indem sie die Sozialpartner einer Branche zu Verhandlungen verpflichten können. Die Zusammenarbeit zwischen den paritätischen Kommissionen und den Kantonen muss verbessert werden.
Die öffentliche Hand muss bei ihren Aufträgen klare Bedingungen bezüglich Lohn und Arbeitsbedingungen definieren. Der Auftragnehmer muss diese Bedingungen erfüllen. Firmen, die diese Bedingungen nicht erfüllen, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Der Bund muss mehr finanzielle Mittel bereitstellen, damit die notwendigen Kontrollen der Löhne und Arbeitsbedingungen sichergestellt sind. Zudem sind die heutigen Bussen von CHF 5'000 zu niedrig. Sie haben keine abschreckende Wirkung und sollten deshalb massiv erhöht werden.