Eine Köchin, zwei Köche und eine Serviceangestellte posieren in einer Restaurantküche und lächeln in die Kamera. Zwei halten Teller mit Gerichten, die anderen zeigen Daumen hoch.

Die Unia fordert gemeinsam mit den Beschäftigten des Gastgewerbes höhere Löhne, kürzere Arbeitszeiten, die Anerkennung der Berufserfahrung und Massnahmen gegen sexuelle Belästigung und Mobbing.

L-GAV des Gastgewerbes: Es braucht Verbesserungen

Nach sechs Jahren wird der Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (L-GAV) neu verhandelt. Der L-GAV regelt die Löhne und Arbeitsbedingungen von über 250’000 Beschäftigen im Gastgewerbe, in der Hotellerie und in der Essensauslieferung.

Verbesserungen sind nötig

Eine Verbesserung der Löhne und Arbeitsbedingungen ist dringend nötig. Im Video erfährst du, welches die wichtigsten Forderungen der Unia sind.

Forderungen der Unia im Detail

  • Automatischer Teuerungsausgleich auf den Mindestlöhnen
  • Erhöhung der Mindestlöhne um real 500 Franken in der Periode 2028-2032 (d.h. +100 Franken pro Jahr)
  • Gleiche Erhöhung der effektiven Löhne
  • Einführung von lohnrelevanten Erfahrungsstufen

  • Reduktion der wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden pro Woche (für 100%-Pensum)
  • Zuschlag von 25% für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit
  • Auszahlung der Überstunden ab Erreichen von Saldo 50 Stunden (heute ab 200 Stunden)
  • Arbeitspläne 4 Wochen im Voraus
  • Lohnzuschlag von 50% bei kurzfristiger Änderung des Arbeitsplans
  • Bezahlung der Pausen
  • Mindesteinsatzdauer von 3 Stunden pro Tag (am Stück)
  • Arbeitszeit ist in einer Zeitspanne von max. 10 Stunden zu leisten (Massnahme gegen lange Zimmerstunden)

  • 9 bezahlte Feiertage (bisher 6)
  • 2x2 zusammenhängende Ruhetage pro Monat
  • 12 freie Wochenenden pro Jahr (ausserhalb der Ferien)

  • Nulltoleranz gegen sexuelle Belästigung im L-GAV festschreiben
  • Klare Massnahmen und Beschwerdemöglichkeiten bei Belästigung oder Mobbing

  • Arbeitsverträge müssen zwingend schriftlich abgeschlossen werden
  • Keine Arbeitsverträge ohne Angabe des Arbeitspensums, unabhängig davon ob im Monats- oder Stundenlohn (keine Arbeit auf Abruf) – Ausnahme bei echten Aushilfen (z.B. nur Bankett-Einsätze)

  • Möglichkeit der Frühpensionierung ab 62 Jahren mit Überbrückungsrente

  • 24 Wochen Mutterschaftsurlaub mit 100% Lohn
  • Schutzmassnahmen für Schwangere (gegen diskriminierendes Verhalten, angemessene Beschäftigung, früher in Urlaub gehen)
  • 4 Wochen Urlaub des anderen Elternteils mit 100% Lohn

  • Unterstellung der Lernenden unter den L-GAV

Gemeinsam sind wir stark

Die Unia ist deine starke Gewerkschaft im Gastgewerbe. Mit rund 13 000 Mitgliedern ist sie in der Branche fest verankert. Dank unserem Engagement wurden bereits viele Fortschritte im L-GAV festgeschrieben, etwa Mindestlöhne, der 13. Monatslohn und 5 Wochen Ferien. Zusammen mit unseren Mitgliedern wollen wir die Arbeitsbedingungen weiter verbessern.

Als Unia-Mitglied profitierst du zudem von vielen Vorteilen: Rechtsberatung, Rückerstattung der Berufsbeiträge, Weiterbildungsmöglichkeiten und viele Vergünstigungen.