Höhere Mindestlöhne, höhere Spesen und ein verbesserter Schutz im Alter − so verhandelte die Unia die neuen Arbeitsbedingungen im Metallgewerbe.
Dank der Unia steigt dein Lohn und deine Arbeitsbedingungen verbessern sich.
Der Auslagenersatz für Mittagessen steigt auf 18 Franken. Jener fürs eigene Fahrzeug auf 70 Rappen.
Es bleibt bei den 100 Überstunden, die ohne Zuschlag ausbezahlt werden können. Neu hält der LGAV fest, dass eine Kompensation der Überstunden Vorrang vor ihrer Auszahlung haben soll.
Ältere langjährige Mitarbeiter:innen profitieren von einem besseren Kündigungsschutz, wie es andere Gesamtarbeitsverträge bereits kennen.
Im Falle von Krankheit besteht die Möglichkeit, dass nicht nur 80 Prozent des Lohns, sondern 100 Prozent ausbezahlt werden können. In diesem Fall werden den Arbeitnehmenden jedoch nur 80 Prozent der ausgefallenen Arbeitszeit gutgeschrieben.
Die Vertragsparteien einigten sich darauf, während der Laufzeit des LGAV gemeinsam Grundlagen für die frühzeitige Pensionierung zu erarbeiten. Es geht darum, die Kosten aber auch die Vor- und Nachteile verschiedener Frühpensionierungs-Modelle zu prüfen. So schaffen die Vertragsparteien eine mögliche Basis für kommende Verhandlungen.
Die Vertragsdauer des LGAV Metallgewerbe ist vier Jahre, von 2024 bis Ende 2027.
Der GAV gilt für das ganze Gebiet der Schweiz. Ausgenommen sind: das Kantonsgebiet Baselland und Basel-Stadt, sowie das Schlosser-, Metallbau- und Stahlbaugewerbe in den Kantonen Waadt, Wallis und Genf, welche einem eigenen GAV angeschlossen sind.
Bist du Metallbauer:in, Landtechniker:in, Schmied:in oder Schlosser:in? Fragst du dich, ob mit deinen Arbeitsbedingungen alles stimmt?
Werde Mitglied und verbessere zusammen mit deinen Berufskolleg:innen deine Arbeitsbedingungen. Gemeinsam sind wir stark!