Plattenleger am Boden kniend bei der Arbeit

Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag (LGAV) regelt die Arbeitsbedingungen der Plattenleger:innen. Arbeitgeber und Plattenleger:innen haben den LGAV neu verhandelt. Beide Seiten müssen den Entwurf aber noch genehmigen. Rede mit, werde Unia-Mitglied!

 

Gemeinsam für gute Arbeitsbedingungen im Plattenleger-Gewerbe

13. Monatslohn, 41 Stundenwoche: Dank der Unia sind deine Anstellungsbedingungen besser als die gesetzlichen Regelungen. Ausserdem verhandelt die Unia jährlich die Löhne. In den schwierigen Verhandlungen erzielte die Unia jetzt weitere Verbesserungen.

Der LGAV ist in der ganzen Deutschschweiz ausser in Basel-Stadt und Basel-Land gültig.

Plattenleger:innen wollen mehr
Die ausgehandelten Verbesserungen sichern wichtige Anliegen der Plattenleger:innen im neuen LGAV. Anliegen, die auf den Resultaten der Unia-Umfrage basieren. Dazu mehr erfahren.

Die Frühpensionierung rückt näher

Das sind die Verbesserungen des neuen LGAV:

  • Die Reisezeit von zuhause zur Baustelle wird pauschal abgegolten. Die Fahrt vom Betrieb/Magazin zur Baustelle zählt 100% als Arbeitszeit.
  • Die Arbeitszeit sinkt um eine halbe Stunde auf 40,5 Stunden pro Woche.
  • Der LGAV schützt ältere Arbeitnehmende besser vor Kündigungen.
  • Und: Die vorzeitige Pensionierung mit 62 Jahren wird eingeführt.

Das Resultat ist erst im Frühling gesichert

Noch ist der neue LGAV und die Frühpensionierung nicht beschlossene Sache. Jetzt geht der Vertragsentwurf in die Vernehmlassung bei den Arbeitgebern und bei den Unia-Platenleger:innen. Beide Vertragsparteien werden im Frühjahr 26 noch darüber abstimmen.

Deinen aktuellen Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen im Plattenleger-Gewerbe findest du in der GAV-Abfrage.

Mach mit: Zusammen erreichen wir mehr! Nur mit vielen Mitgliedern in deiner Branche kann die Unia gegenüber den Arbeitgebern stark auftreten.

Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.