Der Landesgesamtarbeitsvertrag (LGAV) regelt die Arbeitsbedingungen der Plattenleger:innen. Neu ist eine Frühpensionierung ab 62 Jahren möglich. Das ist ein Erfolg für die Arbeitnehmenden: dank der starken Unia. Werde jetzt Mitglied!

Die Unia hat es geschafft – die Frühpensionierung ist da!

Dank der Frühpensionierung können Plattenleger:innen in Rente gehen, wenn sie noch gesund sind. Das ist ein Vorteil für die Beschäftigten und wirkt auch dem Fachkräftemangel der Branche entgegen:

  • Rente ab 62 Jahren
  • Überbrückungsrente: 80 % des letzten Einkommens, maximal 4'800 Franken im Monat
  • Start ab 2027. Die ersten Renten werden voraussichtlich schon im Herbst 2027 ausbezahlt.
  • Beiträge: 1,3% Arbeitnehmende und 1,3% Arbeitgebende
  • Du hast Anspruch auf Rente, wenn du mindestens 20 Jahre in der Branche gearbeitet hast, davon die letzten 10 Jahre ununterbrochen.

Das sind die weiteren Verbesserungen des neuen LGAV:

  • Rente ab 62 Jahren
  • Überbrückungsrente: 80 % des letzten Einkommens, maximal 4'800 Franken im Monat
  • Start ab 2027. Die ersten Renten werden voraussichtlich Ende 2027 ausbezahlt.
  • Beiträge: 1,3% Arbeitnehmende und 1,3% Arbeitgebende
  • Du hast Anspruch auf Rente, wenn du mindestens 20 Jahre in der Branche gearbeitet hast, davon die letzten 10 Jahre ununterbrochen.

Deinen aktuellen Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen im Plattenleger-Gewerbe findest du in der GAV-Abfrage.

Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.