Arbeitest du im Maler-, Gipser- oder Schreinergewerbe oder in einem anderen Handwerk auf dem Bau in der Westschweiz? Dann findest du hier alles Wichtige zu deinen Rechten.

Ausbaugewerbe Westschweiz (inkl. Freiburg, Wallis und Berner Jura)

Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Ausbaugewerbe Westschweiz regelt die Arbeitsbedingungen in vielen Handwerksberufen in den Kantonen Freiburg, Wallis, Jura, Neuenburg, Waadt und Genf sowie im Berner Jura. Dem GAV sind 25'000 Arbeitnehmende unterstellt. Der GAV ist allgemeinverbindlich, das heisst er gilt fĂĽr alle. Er bietet den Arbeitnehmenden viele Vorteile.  

Ihren GAV haben die Unia-Mitglieder gemeinsam erkämpft. Um die Arbeitsbedingungen aber weiter zu verbessern, ist es wichtig, dass sich alle Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes Westschweiz der Unia anschliessen! Eine kraftvolle Mobilisierung ist der SchlĂĽssel zum Erfolg. Dank unserer Einheit können wir zusammen Veränderungen bewirken. Gemeinsam sind wir stark!  

Du kannst dich auf die Unia verlassen. Um zusammen mehr zu erreichen und deine Rechte zu schĂĽtzen, braucht es eine starke Gewerkschaft. Werde Mitglied! 

Gesamtarbeitsvertrag 2024

Der neue GAV Ausbaugewerbe Westschweiz gilt seit 2024. Die wichtigsten Rechte und Verbesserungen findest du hier:

Deine Rechte im Ăśberblick

Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Effektivlöhne generell um 0.30 Franken pro Stunde. Dies entspricht einer Lohnerhöhung von 53.10 Franken pro Monat

Löhne, die ĂĽber 6610.45 Franken pro Monat liegen, werden um die Hälfte des Betrages (= 26.55 Franken pro Monat) erhöht.  

Ohne Diplom:

  • Ab 2026: CHF 4682/Monat (CHF 26.35/Stunde)  
     

Mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder ohne Diplom nach 3 Jahren:

  • Ab 2026: CHF 5068/Monat (CHF 28.50/Stunde)  
     

Mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ):

  • Ab 2026: CHF 5509/Monat (CHF 31.00/Stunde)  
     

Vorarbeiter:in:

  • Ab 2026: CHF 6060/Monat (CHF 34.10/Stunde)
     

Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.  
 

Die Normalarbeitszeit beträgt 41 Stunden pro Woche. Bei darĂĽber hinaus geleisteten Arbeitsstunden handelt es sich um Ăśberstunden, die ausgezahlt oder mit Freizeit kompensiert werden mĂĽssen. Am Ende des Jahres kannst du frei wählen, wie du die Hälfte deines Ăśberstundensaldos kompensieren möchtest.  

FĂĽr Ăśberstunden, Ăśberzeit (ab 45 Stunden pro Woche) sowie fĂĽr Samstags-, Sonntags- und Nachtarbeit besteht ein Anspruch auf Zeit- oder Geldzuschläge (Details auf GAV-Service). 

Samstagsarbeit ist verboten, kann aber in Ausnahmefällen von der kantonalen paritätischen Kommission bewilligt werden. 

Mittagessen: Dein Arbeitgeber schuldet dir mindestens 18 Franken für jedes auswärts eingenommene Mittagessen. Dir steht jedoch keine Entschädigung zu, wenn dein Arbeitgeber verlangt, dass du während der Arbeitszeit zum Anstellungsort oder an deinen Wohnort zurückkehrst.

Die Fahrten vom Betrieb zur Baustelle gelten vollumfänglich als bezahlte Arbeitszeit! Wenn du von deinem Wohnort zur Baustelle fährst, wird nur die Reisezeit als bezahlte Arbeitszeit abgerechnet, die jene von deinem Wohnort zum Betrieb übersteigt.

Unternehmen, die einem Arbeitgeberverband angeschlossen sind, der GAV-Vertragspartei ist, dürfen höchstens 30 Minuten pro Tag von den bezahlten Fahrten abziehen.

Du hast ein Anrecht auf fĂĽnf Wochen Ferien pro Jahr.
Ab 50 Jahren hast du sechs Wochen Ferien.
Lernende im Kanton Genf haben sechs Wochen Ferien.

Zudem hast du pro Jahr ein Recht auf neun bezahlte Feiertage und fünf bezahlte Weiterbildungstage sowie auf bezahlte Absenzen, z. B, bei der Geburt deines Kindes, für deine Hochzeit oder bei Todesfällen in der Familie. Die Listen zu den bezahlten Feiertagen in deinem Kanton und zu den bezahlten Absenzen findest du auf der Website gav-service.ch unter dem Tab «GAV-Details», in der Rubrik «Arbeitsbedingungen».

Die Unia hat für die Einführung der Frühpensionierung in im Ausbaugewerbe Westschweiz gekämpft. Heute haben Arbeitnehmende, die in den letzten zehn Jahren ununterbrochen gearbeitet haben (vorübergehende Arbeitslosigkeit möglich), ab 62 Jahren einen Anspruch auf eine Übergangsrente bis zur AHV in Höhe von 80 Prozent des letzten Lohns. Diese beträgt zwischen 3800 und 4800 Franken.

Die Beiträge für die 2. Säule werden von der Stiftung RESOR, der Vorpensionierungskasse des Westschweizer Ausbaugewerbes, übernommen.

Weitere Informationen: www.resor.ch/de oder gav.service.ch 

Als Unia-Mitglied erhältst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück. Erfahre, wie das geht.

FĂĽr sichere Baustellen
Du hast das Recht, auf sauberen und sicheren Baustellen zu arbeiten. Das Gesetz schreibt saubere Toiletten oder Hebemittel auf den Baustellen vor. Was sind deine Erfahrungen?

Hast du Fragen zu deinen Arbeitsbedingungen?

Du kannst den GAV auf der Website gav-service.ch aufrufen oder mit dem Unia-Sekretariat in deiner Nähe Kontakt aufnehmen. Die Unia unterstützt dich bei Problemen.