Arbeitest du im Maler-, Gipser- oder Schreinergewerbe oder in einer anderen Handwerksbranche im Baugewerbe? Dann findest du hier alles Wichtige zu deinen Rechten sowie zum aktuellen Gewerkschaftsgeschehen im Ausbaugewerbe der Westschweizer Kantone.
Dank der Mobilisierung der Unia-Mitglieder, die im Westschweizer Ausbaugewerbe arbeiten, gilt der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) fĂĽr alle unterstellten Arbeitnehmenden und bietet viele Vorteile. Er gilt in den Kantonen Freiburg, Wallis, Jura, Neuenburg, Waadt und Genf sowie im Berner Jura.
Es ist wichtig, dass sich alle Arbeitnehmenden des Ausbaugewerbes der Westschweiz der Unia anschliessen, um die zukünftigen Mobilisierungen vorzubereiten. Die wirkliche Kraft, um Veränderungen zu bewirken, wird erneut unsere Einheit sein!
Der GAV sieht nicht nur Lohnerhöhungen vor, sondern auch mehr Freiheit bei der Kompensation deiner Überstunden nach deinen Bedürfnissen. Der GAV ist verbindlich und gilt für alle 25 000 Arbeitnehmenden der Branche. Alle Einzelheiten findest du in der Rubrik «Deine Rechte auf einen Blick». Gemeinsam sind wir stark! 
Auf die Unia kannst du dich verlassen. Um mehr zu erreichen und deine Rechte zu schĂĽtzen, braucht es eine starke Gewerkschaft. Werde Mitglied!
Hier findest du einen Ăśberblick ĂĽber deine Rechte und die wichtigsten Neuerungen des GAV 2024.
Ab dem 1. Januar 2026 steigen die Effektivlöhne generell um 0.30 Franken pro Stunde an, was 53.10 Franken pro Monat entspricht. Für Löhne über 6610.45 Franken pro Monat wird die Hälfte der Erhöhung gewährt.
Ohne Diplom:Ab 2026: CHF 4682/Monat (CHF 26.35/Stunde)
Mit eidgenössischem Berufsattest (EBA) oder ohne Diplom nach 3 Jahren:Ab 2026: CHF 5068/Monat (CHF 28.50/Stunde)
Mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ):Ab 2026: CHF 5509/Monat (CHF 31.–/Stunde)
Vorarbeiter:in:Ab 2026: CHF 6060/Monat (CHF 34.10/Stunde)
Die Zahlung eines 13. Monatslohns ist obligatorisch.
Die Normalarbeitszeit beträgt 41 Stunden pro Woche. Bei darüber hinaus geleisteten Arbeitsstunden handelt es sich um Überstunden, die ausgezahlt oder mit Freizeit kompensiert werden müssen. Am Ende des Jahres kannst du frei wählen, wie du die Hälfte deines Überstundensaldos kompensieren möchtest.
Für Überstunden und atypische Arbeitszeiten besteht ein Anspruch auf Zeit- oder Geldzuschläge.
Samstagsarbeit ist verboten, kann aber in Ausnahmefällen von der kantonalen paritätischen Kommission bewilligt werden.
Mittagessen: Dein Arbeitgeber schuldet dir mindestens 18 Franken für jedes auswärts eingenommene Mittagessen. Dir steht jedoch keine Entschädigung zu, wenn dein Arbeitgeber verlangt, dass du während der Arbeitszeit zum Anstellungsort oder an deinen Wohnort zurückkehrst.
Die Fahrten vom Betrieb zur Baustelle gelten vollumfänglich als bezahlte Arbeitszeit! Wenn du von deinem Wohnort zur Baustelle fährst, wird nur die Reisezeit als bezahlte Arbeitszeit abgerechnet, die jene von deinem Wohnort zum Betrieb übersteigt.
Unternehmen, die einem Arbeitgeberverband angeschlossen sind, der GAV-Vertragspartei ist, dürfen höchstens 30 Minuten pro Tag von den bezahlten Fahrten abziehen.
Der Ferienanspruch beträgt fünf Wochen pro Jahr (Anteil von 10,4 %).Ab 50 Jahren hast du Anspruch auf sechs Wochen Ferien (Anteil von 13,04 %).Lernende im Kanton Genf haben einen Ferienanspruch von sechs Wochen.
Zudem hast du Anspruch auf neun bezahlte Feiertage pro Jahr, fünf bezahlte Weiterbildungstage pro Jahr und auf bezahlten Urlaub gemäss den jeweiligen Umständen. Die vollständige Liste der bezahlten Feiertage findest du auf der Website gav-service.ch unter der Rubrik «Arbeitsbedingungen».
Die Unia hat für die Einführung der Frühpensionierung in deiner Branche gekämpft. Arbeitnehmende, die in den letzten zehn Jahren ununterbrochen gearbeitet haben (vorübergehende Arbeitslosigkeit möglich), haben ab 62 Jahren Anspruch auf eine Vorruhestandsrente in der Höhe von 80 Prozent des letzten Lohns. Diese beträgt zwischen 3800 und 4800 Franken.
Die Beiträge für die 2. Säule werden von der Stiftung RESOR, der Vorpensionierungskasse des Westschweizer Ausbaugewerbes, übernommen.
Weitere Informationen: www.resor.ch/de oder gav.service.ch
Als Unia-Mitglied erhältst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück. Erfahre, wie das geht.
Du kannst den GAV auf der Website gav-service.ch aufrufen oder mit dem Unia-Sekretariat in deiner Nähe Kontakt aufnehmen. Die Unia unterstützt dich bei Problemen.
Gewerkschaft Unia 2026