Für besseren Kündigungsschutz
Der Kündigungsschutz in der Schweiz ist zu schwach. Arbeitnehmende können sehr leicht entlassen werden. Es gibt kaum einen Schutz für diejenigen, die sich im Betrieb gewerkschaftlich engagieren.
Im Rahmen der Verhandlungen mit der EU über die Bilateralen Verträge III haben die Gewerkschaften eine konkrete Stärkung des Kündigungsschutzes gefordert. Der Bundesrat hat einen ersten Schritt getan und mehr Schutz für gewerkschaftlich aktive Beschäftigte in den Unternehmen vorgeschlagen. Dies ist ein wichtiger erster Schritt.
Der Vorschlag des Bundesrates führt einen Schutz ein
Wenn der Arbeitgeber eine dieser Personen entlassen will, muss er zunächst eine andere Lösung innerhalb des Unternehmens anbieten. Tut er dies nicht, muss er zwei zusätzliche Monatslöhne bezahlen. Zudem kann er, wenn ein Gericht die Kündigung als missbräuchlich beurteilt, verpflichtet werden, eine Entschädigung von bis zu zehn Monatslöhnen zu zahlen.
Gewerkschaft Unia 2026