Stimmt der Lohn auf deiner Lohnabrechnung mit jenem des Lohnrechners überein? Kontrolliere es. Wenn nicht, kontaktiere dein Unia-Sekretariat.
Mit unserem LMV-Lohnrechner findest du ganz einfach heraus, ob dein Arbeitgeber den Lohn bezahlt, der dir gemäss Landesmantelvertrag (LMV) für das Bauhauptgewerbe für 2025 mindestens zusteht.
Hinweis: Die neuen Mindestlöhne 2025 gelten vorerst nur für Firmen, die Mitglied des Baumeisterverbands sind. Für alle übrigen Firmen gelten die Löhne erst ab Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) durch den Bundesrat, voraussichtlich im Frühling 2025. Das genaue Datum wird erst kurzfristig bekannt.
So geht’s: