
Die Verhandlungen zum neuen GAV zeigen erste Erfolge. Höhere Löhne und die 6-Tage Woche ist abgewehrt. Aber der Kampf geht weiter. Wir fordern: höhere Löhne, mehr Ferien, bezahlte Reisezeiten und besserer Kündigungsschutz.
Maler- und Gipsergewerbe
Auf den 1. April 2025 sind die Löhne für alle, die dem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Maler- und Gipsergewerbe unterstellt sind, um 75 Franken pro Monat gestiegen. Auch die Mindestlöhne sind um 50 Franken gestiegen. Deinen aktuellen Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen findest du in der GAV-Abfrage.
Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.
In der Romandie sind die Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes dem GAV Ausbaugewerbe Westschweiz unterstellt. Auch für den deutschsprachigen Teil des Kantons Wallis gelten die Bestimmungen des GAV Ausbaugewerbe Westschweiz.
Im Tessin und in der Stadt Zürich haben die Gipser:innen einen separaten GAV.
Ein Gesamtarbeitsvertrag schützt Löhne und Arbeitsbedingungen
Der GAV für des Maler- und Gipsergewerbe bestimmt und schützt die Arbeitsbedingungen für über 15‘500 Maler:innen und Gipser:innen. Ziel der Unia ist, gemeinsam mit den Mitgliedern die Arbeitsbedingungen in der Maler- und Gipserbranche stetig zu verbessern.
Die Stärke der Unia, das sind die Mitglieder. Ohne Mitglieder kein GAV. Kämpfe mit uns für einen starken GAV! Auf die Unia kannst du bauen!
Teilzeitarbeit
Maler:innen und Gipser:innen haben in ihren GAV klare Regeln für die Teilzeitarbeit. Berufsleben, Familie und Privatleben werden so besser planbar. Und als Teilzeit getarnte Arbeit auf Abruf ist nicht mehr möglich.
Arbeitet jemand weniger als 80 Prozent, dann werden die üblichen Arbeitstage bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Zudem gibt es im Maler- und Gipsergewerbe eine Tageshöchstarbeitszeit von 9,6 Stunden, damit auch Teilzeitarbeiter:innen und Stundenlöhner:innen Zuschläge bei Überzeit erhalten. Früher gab es nur eine Wochenhöchstarbeitszeit. Damit hatten Arbeitnehmende in Teilzeit oder im Stundenlohn keine Chance auf Zuschläge bei Überzeit. Das Maler- und Gipsergewerbe ist die erste Branche auf dem Bau, die geregelte Teilzeitarbeit möglich macht.
Frühpensionierung für Maler:innen und Gipser:innen
Dank ihres GAV können sich Maler:innen und Gipser:innen frühzeitig pensionieren lassen. Ihr Vorruhestandsmodell (VRM) sieht vor, dass sie ab 60 Jahre flexibel in Rente gehen können. Dabei haben sie die Wahl: ab 60 Jahre entweder ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren. Oder sie wählen einen vollständige Frühpensionierung ab 63 Jahren.
Durch VRM finanziert wird eine Übergangsrente von rund 70 Prozent bis zum ordentlichen Pensionsalter sowie Beiträge an die 2. Säule. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden hälftig mit je 0,85 Lohnprozenten finanziert.
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmenden, die mindestens 15 Jahre in einem Maler- bzw. Gipserbetrieb gearbeitet haben, davon die letzten sieben Jahre vor der Frühpensionierung ununterbrochen. Bis zu 2 Jahren Arbeitslosigkeit werden aber angerechnet.
Die Arbeitnehmenden müssen ein halbes Jahr vor Beginn der Frühpension einen Antrag an die Stiftung VRM stellen. Die zuständige Unia-Sektion hilft dabei gerne. Mehr Infos findest du unter: www.vrm-malergipser.ch