Die Unia setzt sich für die Maler:innen und Gipser:innen ein. Gemeinsam mit ihnen verbessern wir Schritt für Schritt die Arbeitsbedingungen.
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) des Maler- und Gipsergewerbes bestimmt und schützt die Arbeitsbedingungen für über 15‘500 Maler:innen und Gipser:innen. Deinen aktuellen Mindestlohn und die Arbeitsbedingungen findest du in der GAV-Abfrage.
Die Stärke der Unia, das sind die Mitglieder. Ohne Mitglieder kein GAV. Kämpfe mit uns für einen starken GAV! Auf die Unia kannst du bauen!
In der Romandie sind die Arbeitnehmenden des Maler- und Gipsergewerbes dem GAV Ausbaugewerbe Westschweiz unterstellt. Auch für den deutschsprachigen Teil des Kantons Wallis gelten die Bestimmungen des GAV Ausbaugewerbe Westschweiz.
Im Tessin und in der Stadt Zürich haben die Gipser:innen einen separaten GAV und in Basel-Land haben sowohl die Maler:innen als auch die Gipser:innen einen eigenen GAV.
Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.
Der GAV für des Maler- und Gipsergewerbe bestimmt und schützt die Arbeitsbedingungen für über 15‘500 Maler:innen und Gipser:innen. Ziel der Unia ist, gemeinsam mit den Mitgliedern die Arbeitsbedingungen in der Maler- und Gipserbranche stetig zu verbessern.
Maler:innen und Gipser:innen haben in ihren GAV klare Regeln für die Teilzeitarbeit. Berufsleben, Familie und Privatleben werden so besser planbar. Und als Teilzeit getarnte Arbeit auf Abruf ist nicht mehr möglich.
Arbeitet jemand weniger als 80 Prozent, dann werden die üblichen Arbeitstage bereits im Arbeitsvertrag festgelegt. Zudem gibt es im Maler- und Gipsergewerbe eine Tageshöchstarbeitszeit von 9,6 Stunden, damit auch Teilzeitarbeiter:innen und Stundenlöhner:innen Zuschläge bei Überzeit erhalten. Das Maler- und Gipsergewerbe ist die erste Branche auf dem Bau, die geregelte Teilzeitarbeit im GAV möglich macht.
Dank des GAV, den die Unia gemeinsam mit ihren Mitgliedern verhandelt hat, können sich Maler:innen und Gipser:innen vorzeitig pensionieren lassen. Ihr Vorruhestandsmodell (VRM) sieht vor, dass sie ab 60 Jahren flexibel in Rente gehen können. Dabei haben sie die Wahl: ab 60 Jahren entweder ihre Arbeitszeit schrittweise zu reduzieren. Oder sie wählen eine vollständige Frühpensionierung ab 63 Jahren.
Durch das VRM wird eine Übergangsrente von ca. 70 Prozent des massgeblichen Monatslohns bis zum ordentlichen Pensionsalter sowie Beiträge an die 2. Säule finanziert. Die Beiträge werden von Arbeitgebern und Arbeitnehmenden hälftig mit je 0,85 Lohnprozenten finanziert.
Anspruchsberechtigt sind alle Arbeitnehmenden, die mindestens 15 Jahre in einem Maler- bzw. Gipserbetrieb gearbeitet haben, davon die letzten sieben Jahre vor der Frühpensionierung ununterbrochen. Bis zu 2 Jahren Arbeitslosigkeit werden aber angerechnet.
Die Arbeitnehmenden müssen ein halbes Jahr vor Beginn der Frühpension einen Antrag an die Stiftung VRM stellen. Das zuständige Unia-Sekretariat hilft dabei gerne. Mehr Infos findest du unter: www.vrm-malergipser.ch
Gewerkschaft Unia 2026