Eine junge Frau mit lockigem Haar und ernstem Gesichtsausdruck hält ihre Hand mit gespreizten Fingern vor sich, als Zeichen, aufzuhören.

Stopp Belästigung am Arbeitsplatz

Hinschauen, einschreiten: Sexistische Witze, anzügliche Bemerkungen, klebrige Blicke und Berührungen: Sexuelle Belästigung schadet Ihrer Gesundheit und vergiftet das Arbeitsklima. Sie können etwas dagegen tun.

Stopp sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz

Das ist sexuelle Belästigung

Es gibt viele Verhaltensweisen, durch die sich eine Person sexuell belästigt fühlen kann, zum Beispiel:

  • Bemerkungen und Witze über sexuelle Merkmale,
  • anzügliche Gesten und Blicke,
  • Bilder, Briefe, Mails und SMS mit sexuellem Inhalt,
  • bis hin zu Berührungen und körperlichen Übergriffen.

Jedes Verhalten mit sexuellem Bezug, das die belästigte Person als unerwünscht empfindet, ist sexuelle Belästigung. Ausserdem: Sexuelle Belästigung hat nie etwas mit flirten zu tun, sondern stellt einen Machtmissbrauch dar.

Eine Grafik der Unia: Zwei von drei Frauen und fast jeder zweite Mann erleben im Beruf belästigendes Verhalten.

Arbeitgeber müssen handeln

Die Folgen von sexueller Belästigung sind gravierend. Sie demotivieren Betroffene und gefährden ihre geistige und körperliche Gesundheit. Ausserdem vergiftet sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz das Betriebsklima. Darum sind Arbeitgeber in der Pflicht. Laut Gesetz müssen sie dafür sorgen, dass den Angestellten und Führungskräften klar ist: Sexuelle Belästigung wird nicht toleriert.

Sind Sie Arbeitgeber und möchten Ihren Mitarbeitenden einen Leitfaden in die Hand geben? Laden Sie das Musterreglement für Betriebe herunter.

Als Zeug:in handeln

Leisten Sie Ihren Beitrag gegen sexuelle Belästigung: Fällt Ihnen auf, dass ein Kollege jemanden unerwünscht bedrängt? 

  • Lachen Sie niemals über sexistische Witze, sondern stellen Sie klar: «Dieser Witz, Spruch oder dieses Verhalten ist inakzeptabel.»
  • Sprechen Sie mit der belästigten Person. Für sie ist es wichtig zu wissen, dass sie nicht allein ist.
  • Unterstützen Sie die belästigte Person und stellen Sie sich als Zeug:in zur Verfügung.

Weitere Tipps finden Sie in unserer Broschüre. Hier können Sie sie gratis bestellen.

Stopp sexuelle Belästigung auf dem Bau

Genug mit blöden Sprüchen und Grapschereien! Wir Baufrauen sind Profis, keine Zielscheiben. Wir fordern Respekt, Schutz und klare Regeln.

Kleb' Sexisten eine

Unsere Kleber machen Diskriminierung, sexuelle Belästigung und Gewalt auf der Baustelle sichtbar.

Sexuelle Belästigung in der Lehre

Viele Lernende erleben am Arbeitsplatz sexuelle Belästigung. Das hat unsere Umfrage ergeben.

Sexuelle Belästigung im Gastgewerbe

Setzen Sie ein Zeichen gegen sexuelle Belästigung im Gastgewerbe - mit unserem Kleberset gegen Sexisten.

Sexuell belästigt – was tun?

Notieren Sie sich alle Details zur Belästigung:

  • Datum,
  • Uhrzeit,
  • Ort, 
  • mögliche Zeug:innen,
  • Art der Belästigung 
  • und Ihre Reaktion.

Bewahren Sie alle Beweise wie Briefe, SMS und E-Mails auf. 

Machen Sie dem Belästiger klar, dass Sie sein Verhalten nicht akzeptieren. Direkt oder im Nachhinein, falls nötig schriftlich. Dabei können Sie so vorgehen:

  • Beschreiben Sie, was passiert ist. Beispielsweise: «Gestern im Büro bist du sehr nah an mir vorbeigegangen und hast mich dabei berührt.»
  • Sagen Sie, wie Sie sich dabei gefühlt haben, beispielsweise: «Das hat mich sehr gestört.»
  • Sagen Sie, was Sie erwarten, beispielsweise: «Ich erwarte, dass du dies in Zukunft nicht mehr machst.»

Sexuelle Belästigung ist eine belastende und oft erschütternde Erfahrung. Es ist normal, wenn Sie sich danach machtlos fühlen oder unter Schock stehen. Machen Sie sich keine Vorwürfe, wenn Sie nicht so reagiert haben, wie Sie es sich gewünscht hätten. Sie tragen keine Schuld.
 

Sprechen Sie mit Vertrauenspersonen, Ihrer Familie, einer Therapeut:in oder Arbeitskolleg:innen. 

Hilfe durch Fachstellen

Sie sollten nicht allein auf die Belästigung reagieren. Lassen Sie sich zuerst beraten: bei belaestigt.ch ist es gratis – auch in Fremdsprachen. 

Personen mit einem unsicherem Aufenthaltsstatus fürchten sich häufig davor, ihre Aufenthaltsgenehmigung zu verlieren, wenn sie sich wehren. Gegen solche Mehrfachdiskriminierung gibt es spezialisierte Fachstellen wie zum Beispiel network-racism.ch.

Einige Unternehmen bezeichnen Vertrauenspersonen oder verfügen über eine Beschwerdestelle. Vergewissern Sie sich vor einem Gespräch, dass es vertraulich bleibt. 

Wenn Sie sich an Vorgesetzte oder die Personalabteilung wenden, müssen diese den Vorfall melden. Sie können dann nicht mehr selbst entscheiden, ob und wann weitere Massnahmen eingeleitet werden.

Die Gewerkschaft unterstützt Sie

Wir stehen Ihnen zur Seite: mit Informationen zu Ihren Arbeitsrechten, dem gemeinsamen Planen der nächsten Schritte, Unterstützen bei Briefen und Gesprächen mit Ihrem Arbeitgeber, Durchsetzen von Massnahmen im Betrieb und Begleiten bei rechtlichen Schritten. Melden Sie sich bei Ihrem Unia-Sekretariat.
 

Arbeitgeber müssen ein Interesse daran haben, ihre Mitarbeitenden vor Sexismus und/oder sexueller Belästigung zu schützen. Ein erster Schritt gegen Sexismus und sexuelle Belästigung ist ein Reglement in den Betrieben. 

Es soll 

  • klar regeln, dass Belästigung nicht toleriert wird,
  • eine Anlaufstelle für Betroffene schaffen
  • und Sanktionen gegen Täter vorsehen.

Die Unia stellt den Arbeitgebern der Schweiz deshalb ein Musterreglement zur Verfügung, welches für jeden Betrieb angepasst werden kann.

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