Unter den Mitgliedern der Unia befinden sich tausende Elektriker:innen aus der ganzen Schweiz. Dank ihrem grossen Einsatz tritt am 1. Januar 2026 der neue GAV mit verbesserten Arbeitsbedingungen in Kraft.

Neuer GAV: Das Engagement der Elektriker:innen trägt Früchte

Bei den Verhandlungen zur Erneuerung ihres Gesamtarbeitsvertrags (GAV) haben sich viele Elektriker:innen für Verbesserungen stark gemacht.

Dies war dringend nötig: Gemäss einer Umfrage der Gewerkschaft wollen 45 Prozent die Branche verlassen oder überlegen sich, dies zu tun. Die Gründe? Unter anderem zu tiefe Löhne, Termindruck oder körperlicher Verschleiss.

Klare Forderungen und Unnachgiebigkeit

Angesichts des steigenden Fachkräftemangels haben die Elektriker:innen der Unia hartnäckig an ihren Forderungen festgehalten, um die Branche aufzuwerten: mehr Lohn, weniger Druck und Frühpensionierung!

Mithilfe der Gewerkschaft haben sie eine Petition lanciert, die von mehr als 3500 Kolleg:innen der Branche unterzeichnet wurde. Anschliessend haben sich 1200 Elektriker:innen in Zürich versammelt, um die Petition den Vertreter:innen des Arbeitgeberverbands EIT.swiss zu übergeben und Druck zu machen.

Dank ihrer Mobilisierung garantiert der GAV ihren 25’000 Kolleg:innen ab 2026 bessere Arbeitsbedingungen. Alle Probleme wurden jedoch nicht gelöst. Die Arbeitgeber haben sich geweigert, die Frühpensionierung einzuführen, wie dies in den Kantonen Genf und Wallis bereits der Fall ist. Wir wissen jedoch, dass eine Frühpensionierung es ermöglicht, nach einem harten Berufsleben in Würde in den Ruhestand zu gehen. Der Kampf für die Zukunft der Elektriker:innen geht weiter!

Nationaler GAV der Elektrobranche

In der Schweiz garantiert der GAV der Elektrobranche die Löhne und Arbeitsbedingungen von rund 25’000 Elektriker:innen. Er ist obligatorisch und gilt für alle Betriebe und Arbeitnehmenden der Branche, ausser für jene der Kantone Genf und Wallis, in denen lokale Vereinbarungen bestehen. Dank des grossen Engagements der Arbeitnehmenden tritt 2026 eine neuer, verbesserter GAV in Kraft.

Die Neuerungen des GAV 2026–2029

Im Vergleich zu 2025 steigt die Dauer der Ferien je nach Altersgruppe um 2 bis 5 Tage pro Jahr an:

  • Bis 21 Jahre: 27 Tage (+2 Tage)
  • Von 21 bis 36 Jahre: 27 Tage (+3 Tage)
  • Von 36 bis 49 Jahre: 27 Tage (+2 Tage)
  • Ab 50 Jahren: 30 Tage (+5 Tage)

    Effektivlöhne

    Die Effektivlöhne aller werden von 2026 bis 2029 jedes Jahr um mindestens 50 Franken erhöht. Zudem ist die Indexierung der Löhne bis zu einer Teuerung von 1,499 Prozent in jedem Fall garantiert.

    Mindestlöhne

    Die Mindestlöhne aller Kategorien von Arbeitnehmenden steigen während der Laufzeit des GAV um 200 Franken an: +100 Franken im Jahr 2027 und +100 Franken im Jahr 2029.

    Zum Beispiel:

    Ein:e Teamleiter:in verdient 2025 mindestens 5600 Franken. Mit dem neuen GAV verdient er/sie ab 2027 mindestens 5700 Franken (+100 CHF) und ab 2029 mindestens 5800 Franken (+100 CHF).

    Ein:e Elektroinstallateur:in EFZ verdient 2025 nach Erhalt des EFZ mindestens 4500 Franken und per 1. Januar nach einem vollen Jahr Branchenerfahrung mindestens 5000 Franken. Mit dem neuen GAV verdient er/sie ab 2027 mindestens 4600 Franken beziehungsweise 5100 Franken (+100 CHF) und ab 2029 mindestens 4700 Franken beziehungsweise 5200 Franken (+100 CHF).

    Vollständige Tabelle nach Arbeitnehmenden-Kategorie.

    Essensentschädigung

    • Die Essensentschädigung wird auf mindestens 18 Franken erhöht (+2 CHF).
    • Sie muss bezahlt werden, wenn die Baustelle mehr als 15 Minuten vom Betrieb (Anstellungsort) entfernt ist, wobei die tatsächlichen Verkehrsverhältnisse berücksichtigt werden. Bis jetzt musste keine Essensentschädigung bezahlt werden, wenn die Baustelle weniger als 20 Minuten (–5 Minuten) vom Anstellungs- oder Wohnort entfernt war.

    Arbeitszeit

    Die Normalarbeitszeit beträgt 40 Stunden pro Woche (Status quo). Alle darüber hinaus geleisteten Arbeitsstunden gelten als Überstunden.

    Überstunden

    Dank dem neuen GAV sinkt die Schwelle, ab der ein Anspruch auf Überzeitzuschlag besteht, von 120 Stunden auf 100 Stunden zugunsten der Arbeitnehmenden.

    • Am Jahresende wird der Überstundensaldo bis 100 Stunden ohne Zuschlag ausbezahlt oder durch Freizeit gleicher Dauer kompensiert (1 Stunde Arbeit = 1 Stunde Lohn oder 1 Stunde Freizeit). Bei Uneinigkeit mit dem Arbeitgeber über die Art der Kompensation (Bezahlung oder Freizeit) entscheiden die Arbeitnehmenden für die Hälfte des Saldos selbst.
    • Am Jahresende wird der Überstundensaldo von mehr als 100 Stunden mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt (1 Stunde Arbeit = 1 Stunde und 15 Minuten Lohn). Auf Antrag der Arbeitnehmenden können die Überstunden anstatt in From von Geld mit Freizeit kompensiert werden, wobei der Zuschlag entfällt (1 Stunde Arbeit = 1 Stunde Freizeit).
    • Die Grenze für die Überstunden, die über 45 Stunden pro Woche liegen und mit einem Zuschlag von 25 Prozent ausbezahlt wurden, wird aufgehoben.

    Bezahlung der Reisezeit

    Arbeitsweg Typ 1:
    Wohnort <-> Betrieb (Anstellungsort): Nicht bezahlt und nicht an die Arbeitszeit angerechnet (Status quo).

    Arbeitsweg Typ 2:
    Betrieb <-> Baustelle: Vollumfänglich bezahlt und an die Arbeitszeit angerechnet (Status quo).

    Arbeitsweg Typ 3:
    Wohnort <-> Baustelle: Zwei Varianten

    1. Die Zeit für den Arbeitsweg, welche die Dauer übersteigt, die normalerweise für den Arbeitsweg vom Wohnort zum Betrieb erforderlich ist, gilt als bezahlte Arbeitszeit.
    2. Nur für die Betriebe, die Mitglied von EIT.swiss sind: Befindet sich die Baustelle 15 Minuten oder weniger vom Betrieb (Anstellungsort) entfernt, gilt der Weg nicht als bezahlte Arbeitszeit. Befindet sich die Baustelle ausserhalb dieses Rayons, gilt die Zeit für den Arbeitsweg, welche die Dauer übersteigt, die normalerweise für den Arbeitsweg vom Wohnort zum Betrieb erforderlich ist, als bezahlte Arbeitszeit.

    Während das Gesetz 10 Tage zu 80 Prozent bezahlten Vaterschaftsurlaub vorsieht, garantiert der neue GAV eine Bezahlung zu 100 Prozent.

    Saubere Baustellen
    Du hast das Recht, auf sauberen und sicheren Baustellen zu arbeiten. Das Gesetz schreibt dies vor. Möchtest du an der Kampagne deiner Kolleg:innen mitmachen?

    Werde Unia-Mitglied! Bestimme mit uns die Forderungen und bring diese an den Arbeitsplatz. Zudem hast du Anspruch auf eine ganze Reihe von Leistungen.

    Gemeinsam sind wir stärker: sei auch du dabei

    Die Verbesserungen im neuen GAV fallen nicht vom Himmel. Sie sind dem Engagement von tausenden Elektriker:innen zu verdanken, die Mitglied der Unia sind und sich für den Schutz und die Verbesserung ihrer Arbeitsbedingungen stark gemacht haben.

    Um die Branche weiter aufzuwerten, ist es wichtig, dass möglichst viele deiner Kolleg:innen Mitglied der Gewerkschaft werden. Denn gemeinsam sind wir stärker!

    Werde auch du Unia-Mitglied und nimm – wenn du Lust hast – an einer der Versammlungen der Elektriker:innen deiner Region teil. Zögere nicht, schreib an elektro@unia.ch oder kontaktiere das Unia-Sekretariat in deiner Nähe.