Rund 360‘000 Menschen arbeiten in der Schweiz temporär – quer durch alle Branchen. Der Gesamtarbeitsvertrag für die Temporärangestellten (GAV Personalverleih) regelt ihre Arbeitsbedingungen.
Die Temporärarbeit nimmt in der Schweiz stetig zu. Immer mehr Menschen arbeiten befristet – sei es auf dem Bau, in der Industrie oder in Dienstleistungsberufen.
Der GAV regelt die Arbeitsbedingungen für über 360'000 Temporärarbeitende in der Schweiz: den Mindestlohn, die Arbeitszeit, die Ferien und Feiertage. Auch die Arbeitsbedingungen und die Leistungen bei Weiterbildung, Krankheit oder Unfall sind im GAV festgeschrieben.
Der GAV wurde vom Bundesrat allgemeinverbindlich erklärt und gilt für alle Personalverleiher (Temporärfirmen) unabhängig von der Grösse und der Branche des Einsatzbetriebes.
Ab Frühling 2024 gelten die neuen Mindestlöhne des GAV Personalverleih 2024 bis 2027.
* Zuzüglich 13. Monatslohn, Ferien- und Feiertagsentschädigung gemäss GAV Personalverleih ** Als Hochlohngebiete gelten die Agglomerationen Bern, der Arc Lémanique sowie die Kantone BS, BL, GE und ZH *** Entspricht dem jeweiligen kantonalen Mindestlohn
Weiterhin profitieren Temporärarbeitende von verbindlichen Minimalstandards für Lohn- und Arbeitsbedingungen, modernen Regelungen für die berufliche Vorsorge und einer Branchenlösung für die Krankentaggeld-Versicherung.
Mit dem Weiterbildungsfonds «temptraining» können sich Temporärarbeitende beruflich weiterentwickeln. Bisher wurden über 43 Mio. Franken in die berufliche Zukunft von mehr als 26‘000 Temporärarbeitenden investiert.
Haben Sie Fragen zur Unia oder möchten Sie mitmachen und sich für bessere Arbeitsbedingungen für Temporärangestellte einsetzen? Schreiben Sie uns.