Ein Bäcker und eine Bäckerin in weisser Arbeitskleidung präsentieren frischen Teig und gebackenes Gebäck in einer Backstube.

Rund 35'000 Menschen arbeiten im Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe. Der neue GAV bringt spürbare Verbesserungen für alle, darunter zwölf freie Wochenenden, Nachtzuschläge, verbindliche Arbeitszeitplanung und Mindestlöhne für Lernende.

Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe: verschiedene Berufe unter einem GAV

Die Arbeitnehmenden der Branche sind in der industriellen oder handwerklichen Produktion, im Verkauf an der Theke oder in Gastronomiebetrieben des Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbes tätig. Zudem hat sich die Branche stark verändert: Immer mehr kleine Bäckereien müssen grossen Ketten weichen, die zentral produzieren.Wir stellen auch fest, dass in der Produktion immer mehr ungelerntes Personal arbeitet. Im Verkauf und Service wiederum sind die Mehrheit der Arbeitnehmenden Frauen.

Anstrengende Arbeit und ungünstige Arbeitszeiten

Arbeit zu Randzeiten, Wochenendarbeit, schwere Lasten, Risiko für Berufskrankheiten: Die Arbeitsbedingungen des Personals des Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbes sind oft schwierig. Trotz der fundierten Kenntnisse und der körperlichen Anstrengungen, die für die Berufe der Branche nötig sind, waren die Löhne lange Zeit tiefer als jene von vergleichbaren Branchen. Mit dem neuen GAV geht es endlich vorwärts.

Höhere Löhne, mehr Freizeit: Diese Fortschritte bringt der neue GAV

Die Unia ist erstmals seit rund zehn Jahren wieder Vertragspartnerin in der Branche. Nach langen und schwierigen Verhandlungen mit dem Bäcker-Confiseurmeister-Verband (SBC) konnten die Unia und die anderen Sozialpartner wichtige Verbesserungen für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe erzielen.

Das bedeutet:

  • Höhere Mindestlöhne: Die Mindestlöhne steigen um 3,1 bis 7,7% (je nach Qualifikation und Dienstjahren)
  • Zuschlag für Ungelernte: Ungelernte Mitarbeitende mit mindestens drei Dienstjahren erhalten einen Zuschlag von 50 Franken pro Monat
  • Teuerungsausgleich: Dank des automatischen Teuerungsausgleichs halten die Löhne künftig mit der Inflation Schritt
  • Zuschläge für Nachtarbeit: Bei Nachtarbeit gilt neu ein Lohnzuschlag von 25% zusätzlich zum gesetzlichen Zeitzuschlag von 10% für alle – neu auch für Ungelernte
  • Vergütung von Überstunden: Überstunden, die 100 Stunden pro Jahr übersteigen, werden automatisch mit dem nächsten Lohn ausbezahlt
  • Freie Wochenenden: alle Mitarbeitenden haben Anspruch auf zwölf ganze freie Wochenenden pro Jahr (Samstag und Sonntag)
  • Garantierte Ruhetage: klarer Anspruch auf zwei Ruhetage pro Woche für alle
  • Bessere Planbarkeit: Dienstpläne müssen mindestens zwei Wochen im Voraus und für zwei ganze Woche bekannt gegeben werden
  • Mindestlöhne für Lernende: Für Lernende gelten erstmals Mindestlöhne (zwischen 850 und 1'400 Franken – je nach Lehrjahr)
  • Mehr Kontrollen: Die Einhaltung des GAV wird durch verstärkte Kontrollen sichergestellt

Mindestlöhne (seit 1. Januar 2025)

  • Mindestlohn: CHF 3670
  • Lohnerhöhung: + CHF 166 (+4,7%)
  • Reale Erhöhung: + CHF 54

  • Mindestlohn: CHF 3720
  • Lohnerhöhung: + CHF 216  (+6,2%)
  • Reale Erhöhung: + CHF 104

  • Mindestlohn: CHF 3900
  • Lohnerhöhung: + CHF 155 (+4.1%)
  • Reale Erhöhung: + CHF 35

  • Mindestlohn: CHF 4400
  • Lohnerhöhung: + CHF 198 (+4,7%)
  • Reale Erhöhung: + CHF 66

  • Mindestlohn: CHF 4925

  • Mindestlohn: CHF 5350
  • Lohnerhöhung: + CHF 163 (+3,1%)

  • Mindestlohn: CHF 5350
  • Lohnerhöhung: + CHF 381 (+7,7%)
  • Reale Erhöhung: + CHF 222

  • Mindestlohn: CHF 5650
  • Lohnerhöhung: + CHF 178 (+3,3%)

  • Ungelernte: CHF 3666
    bei erfolgreich absolvierterProgresso-Ausbildung: CHF 3892
     
  • Gelernte mit eidg. Berufsattest (EBA): CHF 4018
  • Gelernte mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 4470
  • Gelernte mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ) + 6 Tagen berufsspezifischer Weiterbildung: CHF 4576
  • Gelernte mit eidg. Berufsprüfung: CHF 5225
     

Geltend für Personal ausserhalb der Bereiche Produktion, Verkauf und Gastronomie (wie Logistik, Administration, Unterhalt etc.).

  • Ungelernte: CHF 3630
    nach 3 Dienstjahren: CHF 3660
     
  • Gelernte mit eidg. Berufsattest (EBA): CHF 3850
  • Gelernte mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ): CHF 4318
  • Gelernte mit eidg. Berufsprüfung oder eidg. höherer Fachprüfung (sofern in leitender Funktion): CHF 5158

Lernende in zweijähriger Grundbildung
eidg. Berufsattest (EBA)

1. Lehrjahr: CHF 850
2. Lehrjahr: CHF 950

Lernende in dreijähriger Grundbildung
eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ), (mit oder ohne Abschluss mit Berufsmaturität)

1. Lehrjahr: CHF 850
2. Lehrjahr: CHF 1050
3. Lehrjahr: CHF 1400

Verkürzte zweijährige Grundbildung mit eidg. Fähigkeitszeugnis (EFZ)
nach Abschluss einer Grundbildung mit EBA oder erweiterter Allgemeinbildung (z.B. Mittelschule)

2. Lehrjahr: CHF 1200
3. Lehrjahr: CHF 1400

Lernende in einjähriger Zusatzlehre Produktion
(nach Abschluss der Grundbildung mit EFZ in der anderen Fachrichtung)

3. Lehrjahr: CHF 1400
 

In einer Umfrage wollen von dir wissen: Werden die Vorgaben für das Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe an deinem Arbeitsort eingehalten? 

Weitere Verbesserungen nötig

Die Bäcker:innen, Konditor:innen, Verkäufer:innen und anderen Beschäftigten der Branche lieben ihren Beruf und sind stolz auf ihr Know-how. Aber ihre Arbeitsbedingungen müssen dringend weiter verbessert werden, um das Personal zu entlasten und die Berufe attraktiver zu machen. Der neue GAV ist ein Anfang. Doch weitere Fortschritte, vor allem bei Löhnen und Arbeitszeiten, sind dringend nötig.

Gemeinsam bewegen wir etwas!

Nur gemeinsam können wir bessere Arbeitsbedingungen dauerhaft durchsetzen! Werde Mitglied und hilf mit, dass die Arbeitsbedingungen im Bäcker-, Konditoren- und Confiseurgewerbe verbessert und modernisiert werden. Je mehr Unia-Mitglieder es in der Branche gibt, umso stärker sind wir!

Als Unia-Mitglied kriegst du einen grossen Teil des Berufsbeitrags zurück, den du für deinen Gesamtarbeitsvertrag bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.