
Bist du Schreiner oder Schreinerin?
Sägespäne, Harz und fein geschliffenes Holz lassen die Herzen der Schreiner:innen höherschlagen. Von der Freude am Beruf kann man nicht leben. Dafür ist die Unia da: Sie kämpft gemeinsam mit Schreiner:innen für faire Löhne und gute Arbeitszeiten.
Bessere Arbeitsbedingungen im Schreinergewerbe
Die Unia und die Schreiner:innen mussten für den Gesamtarbeitsvertrag (GAV) kämpfen, denn die Arbeitgeber wollten die Sozialpartnerschaft künden und damit die Standards der Arbeitsbedingungen senken. Aber die Arbeitgeber haben die Rechnung ohne die Unia gemacht: Uns gelang es, den GAV nicht nur zu verteidigen, sondern sogar Verbesserungen zu erzielen.
Geltungsbereich
Der Gesamtarbeitsvertrag (GAV) gilt in der Deutschschweiz (ausser Berner Jura, FR, VS) und im Tessin.
Die wichtigsten Verbesserungen im Überblick
Deinen aktuellen Mindestlohn findest du in der GAV-Abfrage.
13. Monatslohn
Alle Arbeitnehmenden profitieren von einem 13. Monatslohn.
- Normalarbeitszeit: Im Durchschnitt 41,5 Stunden pro Woche (3645 Stunden pro Woche)
- Höchstarbeitszeit: 45 Stunden pro Woche
- Arbeitszeitsaldo: Maximal 120 Mehr- oder 65 Minusstunden können Ende Jahr auf das Folgejahr übertragen werden.
- Überstunden: Mehr als 45 Stunden pro Woche oder mehr als 120 Mehrstunden Ende Jahr gelten als Überstunden und müssen innert von 6 Monaten kompensiert oder mit 25 Prozent Lohnzuschlag ausbezahlt werden.
- Abendarbeit (20–23 Uhr): 25 Prozent Lohnzuschlag.
- Nachtarbeit (23–6 oder 22–5 Uhr): 100 Prozent Lohnzuschlag.
- Sonn- und Feiertage: 100 Prozent Lohnzuschlag.
- Schichtarbeit: 2-Schichtbetrieb: 10 Prozent Lohnzuschlag. 3-Schichtbetrieb: 15 Prozent Lohnzuschlag
- Lohnabzug pro Monat für Fachkräfte: 24 Franken
- Lohnabzug pro Monat für Hilfskräfte: 19 Franken
- Unia-Mitglieder können den Berufsbeitrag zurückfordern
Bist du Schreiner oder Schreinerin? Fragst du dich, ob mit deinen Arbeitsbedingungen alles stimmt?