Alle Unia-Mitglieder, die in einer dem GAV MEM angeschlossenen Vertragsfirma beschäftigt sind, haben das Recht auf Rückerstattung der Solidaritätsbeiträge. Als Unia-Mitglied händigt dir dein Arbeitgeber den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» aus. Dieser wird in den meisten Firmen der Lohnabrechnung von Januar oder Februar beigelegt. Ist dies nicht der Fall, kannst du den Ausweis beim Personalbüro beziehen.
Bei diesem Dokument handelt es sich um ein «Wertpapier». Es bestätigt, dass für das vorangegangene Jahr der Solidaritätsbeitrag von 60 Franken vom Lohn abgezogen wurde.
Unia-Mitglieder, die während des ganzen Jahres Mitglied sind und in einer dem GAV MEM angeschlossenen Firma gearbeitet haben, erhalten je nach Höhe ihres Unia-Mitgliederbeitrags eine Rückerstattung zwischen 200 und 320 Franken. (Wenn die Mitgliederbeiträge höher als 370 Franken sind.)
Wichtig: Bei Verlust des persönlichen «Ausweises Solidaritätsbeiträge» gibt es keinen Ersatz, d.h. keine Rückerstattung mehr!
Alle Unia-Mitglieder können den «Ausweis Solidaritätsbeiträge» persönlich auf dem für sie zuständigen Unia-Sekretariat abgeben oder per Post zustellen (unbedingt Postscheck- oder Bankkonto angeben).
Bei Problemen in dieser Angelegenheit melde dich umgehend beim zuständigen Sekretariat der Unia in deiner Nähe oder beim Zentralsekretariat in Bern.