SBB und Post: Keine Beihilfe zum Gesetzesbruch von Uber
«Der Bundesrat erwartet, dass sich bundesnahe Unternehmen und deren Partner an die gesetzlichen Vorgaben halten», schreibt der Bundesrat in seiner Antwort auf eine Anfrage von Nationalrätin Edith Graf-Litscher. Für Unia, SEV und syndicom ist damit klar: Kooperationen mit dem US-Fahrdienst Uber, wie die SBB plant und die Post bereits umgesetzt hat (im Rahmen der Mobilitäts-App «NordwestMobil») sind sofort zu beenden. Denn Uber hält sich nicht an die schweizerische Gesetzgebung.
Gesetzesverstoss als Norm
Das Uber-Geschäftsmodell beruht weltweit auf Lohndumping und der Umgehung von Gesetzen. So auch in der Schweiz. Obwohl die SUVA Uber als Arbeitgeber einstuft, weigert sich der Konzern, seine Angestellten als Arbeitnehmer/innen anzuerkennen und ihre Sozialversicherungsbeiträge zu entrichten. Uber bezahlt auch keine Mehrwertsteuer und verweigert die Kooperation mit den Vollzugsbehörden. Zudem fördert Uber mit seiner Dienstleistung «UberPop» die Scheinselbständigkeit und stiftet systematisch zu Gesetzesverstössen an. Mehrere Uber-Fahrer wurden bereits wegen Verstössen gegen die Verkehrszulassungsverordnung sowie die Arbeits- und Ruhezeitverordnung verurteilt.
SBB und Post sind in der Verantwortung
Auf diese Missstände haben Unia, SEV und syndicom wiederholt hingewiesen, zuletzt in einem offenen Brief an SBB-CEO Andreas Meyer. Es ist unerhört, dass SBB und Post sich zu Komplizen des Gesetzesbruchs machen. Die Gewerkschaften werden sich mit den zur Verfügung stehenden Mitteln gegen die Verbreitung illegaler Dumping-Methoden wehren – umso mehr, wenn diese durch bundesnahe Betriebe gefördert wird.