Uber muss Arbeitgeber-Pflichten wahrnehmen
Das Gutachten des Basler Professors Kurt Pärli zu arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Fragen bei Uber ist das erste zur «digitalen Ökonomie» in der Schweiz. Die Ergebnisse sind wegweisend: Uber agiert über seine Tochtergesellschaften in der Schweiz als Arbeitgeber, muss demnach die damit verbundenen arbeitsrechtlichen Pflichten wahrnehmen und muss sowohl Arbeitnehmer- als auch Arbeitgeberbeiträge an die schweizerischen Sozialversicherungen entrichten.
Uber kann sich nicht aus der Verantwortung ziehen
Uber weigert sich bis heute, seine Fahrer/innen als Arbeitnehmende anzuerkennen, und setzt stattdessen auf ein System der Scheinselbständigkeit. Dies obwohl die SUVA bezüglich Sozialversicherungspflicht bereits eine Einstufung des Unternehmens als Arbeitgeber vorgenommen hat. Das neue Gutachten zeigt: Auch aus arbeitsrechtlicher Sicht besteht zwischen Uber und seinen Fahrer/innen ein Arbeitgeberverhältnis – etwa aufgrund der umfangreichen Weisungen der Firma, denen ein/e Fahrer/in bei der Ausführung eines Transportauftrags Folge zu leisten hat. Für Uber gilt daher das Schweizer Arbeitsgesetz.
Unia fordert konsequenten Vollzug der Gesetze
Die Gewerkschaft Unia fordert die Behörden auf, den gesetzlichen Bestimmungen im Fall Uber Geltung zu verschaffen. Die geltenden Ruhezeiten, Bestimmungen zu maximalen Arbeitszeiten, Erfassung der Arbeitszeit und Massnahmen zum Gesundheitsschutz müssen durchgesetzt und kontrolliert werden. Besonders in der Pflicht stehen die kantonalen Strassenverkehrsämter, welche für den Vollzug der Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV 2) für Chauffeure zuständig sind.
Plattform-Wirtschaft nur mit Schutz der Arbeitnehmenden
Das vorliegende Gutachten hat Signalwirkung für die sogenannte Plattform-Wirtschaft oder «digitale Ökonomie»: Arbeitgeber können sich nicht aus der Verantwortung ziehen, indem sie Arbeitsverhältnisse übers Internet oder Apps organisieren. Die Unia fordert, dass die Behörden des Bundes und der Kantone griffige Massnahmen ergreifen, um den Arbeitnehmerschutz auch in der Plattformwirtschaft zu gewährleisten.