Etappensieg gegen Migrolino – Unia verhindert Sonntagstrick

Innenansicht eines Verkaufsgeschäfts. Regale mit verschiedenen Kiosk-Produkten, einigen Lebensmitteln, einem Kühlgestell mit Getränken und einer Kassentheke sind zu sehen.
Zwei Migrolino-Filialen in Zürich und Winterthur scheiterten mit ihrem Sonntagstrick (Foto: Migrolino)
Zwei Migrolino-Filialen in Winterthur und Zürich haben versucht, mit einem Trick das Verbot der Sonntagsarbeit zu umgehen. Dagegen hatte die Unia Zürich Rekurs eingelegt – nun hat die Volkswirtschaftsdirektion dem Rekurs recht gegeben.

Dieser Entscheid ist von nationaler Bedeutung, denn aktuell versuchen bürgerliche Politiker auf nationaler Ebene mehr Sonntagsarbeit, insbesondere im Verkauf, einzuführen. Die Unia wird diese Angriffe mit allen Mitteln bekämpfen.

Die Unia hat vor der Volkswirtschaftsdirektion des Kantons Zürich zwei Rekurse gegen das Amt für Wirtschaft gewonnen. Die Behörde stellt fest: Die Migrolino Fresh-Filialen an der Marktgasse 7 in Winterthur und an der Langstrasse 134 in Zürich sind keine Gastbetriebe – und dürfen damit am Sonntag kein Personal bewilligungsfrei beschäftigen.

Trick mit dem Gastgewerbepatent scheitert

Migrolino hatte versucht, seine Filialen als Gastbetriebe zu qualifizieren und damit vom Sonntagsarbeitsverbot auszunehmen. Das Arbeitsinspektorat hatte dieser Einschätzung zunächst stattgegeben. Unia rekurierte – und bekam Recht: Aufbacken von Fertigprodukten und das Belegen von Sandwiches gelten laut Arbeitsgesetz nicht als gastgewerbliche Leistung.

Sonntagsschutz ist kein Selbstläufer

«Ein Laden ist ein Laden, egal wie man ihn nennt», sagt Serge Gnos, Geschäftsführer von Unia Zürich-Schaffhausen. «Wer meint, mit Tricksen das Sonntagsarbeitsverbot umgehen zu können, scheitert – das haben jetzt zwei Rekursentscheide bestätigt. Auch Migrolino ist da keine Ausnahme.»
Der Sonntag als arbeitsfreier Tag ist für Zehntausende Beschäftigte im Detailhandel zentral. Unia bekämpft jeden Versuch, die Sonntagsarbeit schrittweise auszuhöhlen – juristisch, politisch und gewerkschaftlich.

Rückschlag für bürgerliche Angriffe auf den freien Sonntag

Der Entscheid der Volkswirtschaftsdirektion ist ein Rückschlag für die bürgerliche Politik: So diskutiert das Parlament zurzeit zwei gefährliche Vorlagen: Eine soll die Zahl der bewilligungsfreien Sonntagsverkäufe von vier auf zwölf erhöhen. Die zweite würde den Gesundheitsschutz von Arbeitnehmenden schwächen, indem sie unter dem Vorwand der Telearbeit die Arbeitstage auf bis zu 17 Stunden verlängern will.

Unia hatte die Verfahren aufgrund von Hinweisen eingeleitet. Die Volkswirtschaftsdirektion erliess die Verfügungen am 14. April 2026. Die Entscheide können noch ans Verwaltungsgericht weitergezogen werden.