Belege und Quittungen für die Rückerstattung der Berufsbeiträge

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein. Die Rückerstattung ist bis zu 5 Jahre rückwirkend möglich, für Temporäre bis zu 3 Jahre.

Ist deine Branche nicht erwähnt und du weisst nicht, was für einen Beleg du einreichen musst? Kontaktiere dein Unia-Sekretariat.

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Formular Parifonds oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • 1 Lohnabrechnung pro Jahr

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Unia-Formular oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnabrechnung(en) pro Jahr (Abzug muss ersichtlich sein)

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Unia-Formular oder
  • 1 Lohnabrechnung pro Jahr

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Formular der Paritätischen Kommission oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnabrechnungen (für jeden Monat)

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Lohnabrechnung(en) (Abzug muss ersichtlich sein) oder
  • Quittungsbeleg L-GAV

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Formular des Gebäudehüllengewerbes oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnabrechnungen (Auszahlung des vollständigen 13. Monatslohn muss ersichtlich sein)

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Formular (Quittungsbeleg) der Gebäudetechnikbranche (PLK) oder
  • Suissetec-Formular oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnabrechnungen (Auszahlung des vollständigen 13. Monatslohn muss ersichtlich sein)

Beleg einreichen (online Formular)

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Kleine blaue Karte oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnabrechnungen (für jeden Monat)

Beleg einreichen (online Formular)

  • Holzbau-Formular

Bitte sende das Holzbau-Formular per Post an dein Unia-Sekretariat oder gib es am Schalter des Sekretariates ab.

Zur Hauptseite Berufsbeitrag

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Formular Gima-Fonds oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnkontoblatt (1 Jahr auf einem Blatt) oder
  • Lohnabrechnungen (für jeden Monat)

Beleg einreichen (online Formular)

Eine Rückerstattung ist nur mit dem Original-ASM-Formular möglich.

Bitte sende das ASM-Formular per Post an dein Unia Sekretariat oder gib es am Schalter des Sekretariates ab.

Zur Hauptseite Berufsbeitrag

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Selbstdeklaration mit Lohnabrechnung oder
  • Lohnausweis (Steuerausweis) oder
  • Lohnkontoblatt (1 Jahr auf einem Blatt) oder
  • Arbeitgeberbestätigung

Rückerstattung max. 3 Jahre rückwirkend

Beleg einreichen (online Formular)

Eine Rückerstattung ist nur mit der blauen Original-Schreinerkarte möglich.

Bitte sende die Schreinerkarte per Post an dein Unia Sekretariat oder gib sie am Schalter des Sekretariates ab.

Bei fehlender Schreinerkarte kann ein Duplikat über dein Unia-Sekretariat bestellt werden (Angaben: Name, Geb.-Datum, Arbeitgeber und Anstellungsdauer).

Zur Hauptseite Berufsbeitrag

Für die Rückerstattung reichst du einen der folgenden Belege ein:

  • Formular Sicherheit oder
  • Arbeitgeberbestätigung oder
  • Lohnabrechnungen (für jeden Monat)

Beleg einreichen (online Formular)