Hand eines Malers mit weissem Handschuh streicht einen Fensterrahmen mit weisser Farbe

Bist du Maler:in oder Gipser:in?

Die Unia setzt sich für die Maler:innen und Gipser:innen ein. Gemeinsam mit ihnen verbessern wir Schritt für Schritt die Arbeitsbedingungen.

Maler- und Gipsergewerbe

Ab dem 1. April 2026 gilt im Maler- und Gipsergewerbe ein neuer Gesamtarbeitsvertrag (GAV). Er verbessert die Arbeitsbedingungen spürbar: weniger unbezahlte Arbeit, mehr Freizeit bei gleichem Lohn und klare Regeln gegen Stundenklau. Diese Fortschritte wurden gemeinsam erkämpft.

Die Stärke der Unia sind die Mitglieder. Ohne Mitglieder kein GAV. Kämpfe mit uns für einen starken GAV! Auf die Unia kannst du bauen.

Das bringt dein GAV konkret:

  • Dein effektiver Lohn (Bruttolohn) wird jeden 1. April automatisch bis zu 2 % an die Teuerung angepasst. 
  • Du hast Anrecht auf einen 13. Monatslohn
  • Mittagspauschale: 275 Franken pro Monat
  • Mittagsspesen gegen Quittung: 23 Franken pro Mahlzeit

Die unbezahlte Reisezeit sinkt bis 2029 schrittweise - jedes Jahr um 5 Minuten - auf 15 Minuten pro Tag. Das heisst für dich eine Arbeitszeitreduktion, mehr Freizeit oder mehr bezahlte Überstunden mit 25 % Zuschlag. Das gilt für Betriebe, die Mitglied beim Arbeitgeberverband SMGV sind.

Arbeitgeber, die nicht beim SMGV dabei sind, müssen die ganze Reisezeit bezahlen. Ohne Ausnahme. Schluss mit Stundenklau, denn die ganze Reisezeit muss auf dem Arbeitszeitrapport erfasst werden.

Spätestens ab dem 4. Samstagseinsatz gibt es einen Lohnzuschlag von 25 %.

Für Betriebe gibt es auch eine Limite für zuschlagsfreie Samstagsarbeit, abgestuft nach Betriebsgrösse. Ist die Limite erreicht, muss der Betrieb allen Arbeitnehmenden, die am Samstag arbeiten, den Zuschlag bezahlen. Auch wenn es für einige Arbeitnehmende erst der erste, zweite oder dritte Samstagseinsatz ist.

Dein Arbeitgeber muss dir den Zuschlag direkt mit dem nächsten Monatslohn bezahlen.

Der Betrieb muss Samstagsarbeit bei der paritätischen Kommission anmelden. Tut er dies nicht, bezahlt er eine hohe Strafe.

  • Normalarbeitszeit: 40 Std./Woche
  • Höchstarbeitszeit, Pensum 80-100 %: 48 Std./Woche
  • Höchstarbeitszeit, Pensum unter 80 %: 9,6 Std./Tag
  • Überzeit: 25 % Zeitzuschlag
  • Kompensation Mehrstunden (Überstunden, Überzeit): bis Ende April, danach Auszahlung mit 25 % Lohnzuschlag bis 80 Mehrstunden, ab der 81. Stunde können Arbeitgeber und Arbeitnehmende schriftlich eine Auszahlung ohne Zuschlag vereinbaren.
  • Teilzeit: Arbeitest du weniger als 80 %, werden deine üblichen Arbeitstage im Arbeitsvertrag festgelegt.

Bis 20 Jahre und ab 50 Jahren: 27 Tage, sonst 22 Tage

Du hast die Wahl: Ab 60 Jahren kannst du deine Arbeitszeit schrittweise reduzieren oder ab 63 Jahren kannst du voll und ganz in die Frühpension gehen.

Du erhältst bis zum ordentlichen Pensionsalter eine Übergangsrente von ca. 70 % des massgeblichen Monatslohns. Deine Beiträge in die 2. Säule werden von der Stiftung VRM (Vorruhestandmodell) bezahlt. Bedingung ist, dass du mindestens 15 Jahre in einem Maler- oder Gipserbetrieb gearbeitet hast, davon die letzten sieben Jahre ununterbrochen. Bis zu zwei Jahre Arbeitslosigkeit werden aber angerechnet.

Du musst mindestens ein halbes Jahr vor der Frühpension einen Antrag an die Stiftung VRM stellen. Dein Unia-Sekretariat hilft dir gerne. Mehr Infos findest du unter vrm-malergipser.ch.
 

Welcher GAV gilt wo?

Der GAV gilt in den meisten Deutschschweizer Regionen und für die Maler:innen im Tessin. Auch im Kanton Jura und im Berner Jura sind die Arbeitsbedingungen im GAV für das Maler- und Gipsergewerbe geregelt. 

In den anderen Westschweizer Regionen gelten die Regeln des GAV Ausbaugewerbe Westschweiz – auch in den deutschsprachigen Teilen der Kantone Wallis und Freiburg. Die Gipser:innen haben im Tessin und in der Stadt Zürich einen separaten GAV. 

Im Kanton Baselland haben Maler:innen und Gipser:innen einen eigenen GAV. Im Kanton Basel-Stadt sind die Maler:innen und Gipser:innen dem GAV für das Basler Ausbaugewerbe unterstellt.  

Als Unia-Mitglied bekommst den Berufsbeitrag zurück, den du für deinen GAV bezahlt hast. Erfahre, wie das geht.